Brauche Ja2 Install-CD

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Sniper3
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Brauche Ja2 Install-CD

Beitrag von Sniper3 » 01 Jun 2005, 14:08

Hallo,

habe ein kleines Problem,
und zwar habe ich einen Freund mein JA2 geborgt. Nach langer langer langer Zeit und einigen Drohungen habe ich es wieder einmal zurückbekommen.

Nun zum Problem, leider ohne Install-CD.

Kann mir die vielleicht jemand Brennen und per Post schicken?

Wenn möglich aus Österreich :D

Danke,
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miro
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Beitrag von miro » 01 Jun 2005, 14:18

also ich hab einen brenner, genug original-cds.....aber was überzeugt mich davon, dass du auch mal welche hattest? :)



ciao
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Cliqué mich an!
Haste Screenshots? Da her:
.. XrMb2 ImageHost ..


Du brauchst nen webhoster?
bplaced.net Webhosting

Sniper3
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Beitrag von Sniper3 » 01 Jun 2005, 14:20

kann dir photo von schachtel und Spiel-CD schicken *lol*
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Nitrat
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Beitrag von Nitrat » 01 Jun 2005, 14:46

trotzdem bleibt das brennen illegal

vielleicht hilft es wenn du deinen sogenannten Freund in die weichteile tritts ?
MFG.....

Sniper3
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Beitrag von Sniper3 » 01 Jun 2005, 14:59

stimmt nicht

man darf cds brennen wenn man sie legal erworben hat und zwar dazu, dass die cd nicht beschädigt wird. Ob das nun von einem anderen oder mir ist, ist doch egal, hauptsache beide haben die original Cd gekauft.
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Nitrat
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Beitrag von Nitrat » 01 Jun 2005, 15:13

jaja, das meinst du


MFG....

Sniper3
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Beitrag von Sniper3 » 01 Jun 2005, 15:16

nein das meine ich nicht

das will ich meinen :crazy:

Wennst mal in deine Beschreibung von JA2 schaust und die Softwareproduktlizenz liest, genauer den Punkt 5, ist dort beschrieben was man Brennen darf und was nicht. Is nur die Frage darf ich mir die CD von jemand anderen auch als Sicherungskopie machen? Anders gefragt bezieht sich die Lizenz auf die CD oder den Artikel?
hmm... :confused:
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Lord_V
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Beitrag von Lord_V » 01 Jun 2005, 15:44

also in deutschland ist es afaik legal, cds, deren original du gekauft hast, zu kopieren, wenn kein kopierschutz besteht
Ich bin Realist.
Ich gehe immer vom Schlimmsten aus.

Ex-Streber und Ex-Chemielehrer an der AIM Elite Highschool

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Sniper3
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Beitrag von Sniper3 » 01 Jun 2005, 15:46

je eh hab grad mein vorigen Beitrag editiert und auf Punkt 5 im Lizenzvertrag verwiesen, aber darf ich von jemand anderen diese Sicherungskopie machen?
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Beka
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Beitrag von Beka » 01 Jun 2005, 15:49

Eine weitere Möglichkeit wäre, JA2 neu zu erwerben. In manchen (guten) Softwareläden liegts noch in der Grabbelkiste. Sollte für weniger als 5€ zu haben sein. In der Pyramide gab's JA2 schon für 2€.

Ich hab kA ob die Sache mit dem Brennen legal ist oder nicht. Bestimmt ist es auf diese Weise nicht legal.
*Private* Sicherungskopien darf man doch nur selbst und für sich selbst anfertigen, oder? :confused:
<< Der JA2 Waffenguide >>
---
BMP - Beka's Mapping Project zur Zeit in Arbeit...

Sniper3
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Beitrag von Sniper3 » 01 Jun 2005, 15:52

hab im ebay gschaut, aba der Versand.....
Beka hat geschrieben:Ich hab kA ob die Sache mit dem Brennen legal ist oder nicht. Bestimmt ist es auf diese Weise nicht legal.
*Private* Sicherungskopien darf man doch nur selbst und für sich selbst anfertigen, oder? :confused:
hier wieder die Frage ist die Lizenz auf CD oder Artikel bezogen.

Weil wenn auf Artikel, dann is meine CD gleichwertig mit der von jedem anderen.
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DocSchuh
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Beitrag von DocSchuh » 01 Jun 2005, 16:02

Zitat von Sniper3
hier wieder die Frage ist die Lizenz auf CD oder Artikel bezogen.

Weil wenn auf Artikel, dann is meine CD gleichwertig mit der von jedem anderen.
Da es keine Sicherheitsabfrage gibt und auch keinen Licence-Key zu der CD bin ich der Meinung, dass man die CD sich auch von einer anderen Packung brennen darf. Ich würdes es zumindest so machen...

Kann ja immer mal passieren das die Original CD ohne Sicherheitskopie den Bach runter geht. Dann müsste ich mir alles neu kaufen. Rein rechtlich gesehen habe ich ja das komplette Produkt schon erworben und dafür gezahlt.
Gruß

baSti


"Unsere Opfer sind eingetroffen!"

(Slay)

ICQ hat ---> 127149161 <--- is aba ned installiert :razz:

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Beitrag von Sniper3 » 01 Jun 2005, 16:06

Ganz meiner Meinung, nur wer Brennt mir die CD :nut:
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Nitrat
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Beitrag von Nitrat » 01 Jun 2005, 16:16

tja Lizenhalter von JA2 DT versi ist Zuxxez, fragt da nach ob ihr es brennen dürft.

MFG....

Sniper3
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Beitrag von Sniper3 » 01 Jun 2005, 16:20

Ich werde diesen "FREUND" nochmal ordentlich in den Arsch treten und mal schaun ob er es dann findet. :säge:
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Beitrag von B0NECHUCKER » 01 Jun 2005, 17:52

hiho
mal bissel schleichwerbung im dienst der guten sache ... bei makromarkt gibbet ja2 für nen euro......ja für 1 ! ...

gruss bone

Lonewulf
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Beitrag von Lonewulf » 01 Jun 2005, 18:53

gab's beim MediaMarkt auch vor 'ner Weile für'n Euro. Version 1.02 von einer Firma, die sich "Back to Games" nennt.

Auf jeden Fall funzt es verschiedene Install-CDs mit unterschiedlichen Play-CDs zu kombinieren. Funzt jedenfalls, wenn ich meine Goldversion (deutsch) installiere und dann mit der (nun eigentlich unnötigen) alten Play-CD zocke. Der Vorteil von der CD im Laufwerk ist es, das man die Videos sieht und das Spiel scheint stabiler zu laufen.

Sniper3
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Beitrag von Sniper3 » 02 Jun 2005, 01:11

@B0NECHUCKER

aba ned bei uns (Österreich)

@Lonewulf

brauch aba ned die Spiel-CD sondern Install-CD :cry:
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Lenin
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Beitrag von Lenin » 02 Jun 2005, 06:21

Ansonsten mal bei Amazon gucken und den "Freund" bezahlen lassen
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Buntaro
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Beitrag von Buntaro » 02 Jun 2005, 09:00

Grundsätzlich:
Das Brennen einer Sicherheitskopie ist dir bei Computersoftware erlaubt, sofern nicht ausdrücklich hingewiesen ist, dass es verboten ist (unterstützt durch Kopierschutzmaßnahmen).
Was aber nicht erlaubt ist, ist diese Kopie weiterzugeben, egal ob der andere auch das Original hat !
D.h. entweder Install-CD zurückholen, oder neu kaufen !
Charlie surft nicht !

Takashi
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Beitrag von Takashi » 02 Jun 2005, 09:46

Nun will ich mal mit c't Wissen glänzen.
In Deutschland gilt: Alle Regelungen die nicht vor den Erwerb der Ware bekannt sind, sind unwirksam. d.h sämliche Lizenzvereinbarungen, die nicht vor dem Kauf bekannt sind, haben keinerlei rechliche Wirkung.
Das Verbot der Umgehung von Kopierschützen gilt z.Zt. nur für Musik-CDs. Damit ist ein Brennen der Install-CD (noch) erlaubt.
Aber das Benutzen eines Programs ohne eine Lizenz (sprich Kauf des Originals) ist verboten. Bei Software ist das rechtlich alles sehr kompliziert, da man eine nichtmaterielle Sache (Program) erwirbt. Rechtlich gesehen ist bereits das Laden des Programs von der CD ins RAM eine Vervielfältigung.

Lange Rede kurzer Sinn. Am einfachsten ist wohl der Neukauf. Ich schau aber mal in meine Sammlung. Ich habe glaube ich irgendwo eine überzähliges Original JA2. War irgendeine Mag-CD.
Takashi

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Beitrag von patrick.nq » 02 Jun 2005, 11:00

Buntaro hat geschrieben:Grundsätzlich:
Das Brennen einer Sicherheitskopie ist dir bei Computersoftware erlaubt, sofern nicht ausdrücklich hingewiesen ist, dass es verboten ist (unterstützt durch Kopierschutzmaßnahmen).
Was aber nicht erlaubt ist, ist diese Kopie weiterzugeben, egal ob der andere auch das Original hat !
D.h. entweder Install-CD zurückholen, oder neu kaufen !

Man darf von Computer-Anwendungssoftware (und nur diese!) immer eine Sicherheitskopie erstellen, egal ob diese kopiergeschützt ist und egal, ob auf der Schachtel, Hülle, Jewel-Case oder sonst wo auf einen Kopierschutz hingewiesen wird. Denn nur bei Anwendungsprogrammen gilt die "Ausnahmeregel" §95 UrhG, und NICHT der sonst übliche §69 UrhG. Notfalls darf man sogar legal mit CloneCD diesen Kopierschutz umgehen, nur für den Zweck, eine Sicherheitskopie zu erstellen.

Jede anderweitige Computersoftware/"Unterhaltungssoftware" wie beispielsweise Spiel-, Audio- und Video-CD/-DVD darf mit "Bordmitteln" (Nero, WMP) gebrannt werden, wenn man nicht mit Absicht den Kopierschutz umgeht. Geht es mit diesen "Bordmitteln" nicht, trotz Kopierschutzes eine (Sicherheits-)Kopie zu erstellen, darf man sie nicht mit anderen Tools (z.B. CloneCD) knacken (§69 UrhG).


Das ist geltendes deutsches Recht.
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Buntaro
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Beitrag von Buntaro » 02 Jun 2005, 12:09

Das mag alles sein.
Trotzdem darf hier niemand die CD brennen und ihm dann geben !
Charlie surft nicht !

Takashi
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Beitrag von Takashi » 02 Jun 2005, 12:16

[Quote=UhrG§69a]
(1) Computerprogramme im Sinne dieses Gesetzes sind Programme in jeder Gestalt, einschließlich des Entwurfsmaterials.[/quote]

Wo ist Unterscheidung von Spielen und Anwendungsprogrammen? Oder gibt es Gerichtsenscheide?

Dann klär mich doch mal auf, was der Unterschied von Bordmittel (N*) und Sondertools (Clone-CD) ist. Keines der Programme ist Bestandteil von Windows. Ausserdem habe ich die Lizenzen für die "alten" Versionen von N* und C*-DVD. Erworben vor der Änderung des UrhG. Die kopieren ohne Probleme fast alles.
Wenn es die nicht schaffen hilf immer noch Linux mit der shell. Der Befehl heißt '## und zieht eine Bitweise 1:1 Kopie eines Datenträgers. In Verbindung mit einem uralt SCSI-Plextorlaufwerk (16x) habe nichts gefunden, was mit nicht zu kopieren ging. Dauert nur :D

Edit
Programnamen geschwärzt um Ärger wg UhrG § 95a zu vermeiden.
Takashi

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Beitrag von patrick.nq » 02 Jun 2005, 12:43

Takashi hat geschrieben:Wo ist Unterscheidung von Spielen und Anwendungsprogrammen? Oder gibt es Gerichtsenscheide?

Dann klär mich doch mal auf, was der Unterschied von Bordmittel (N*) und Sondertools (Clone-CD) ist. Keines der Programme ist Bestandteil von Windows.
Unter "Bordmitteln" versteht man Programme, die man als OEM-Versionen beim Kauf mit hinzubekommt. Nero gehört beispielsweise dazu. Und mit Nero kann man nicht alle kopiergeschützten CDs brennen.

Ist im Grunde auch gar nicht so wichtig: Fakt ist, Anwendungsprogramme dürfen rigoros - egal was auf der CD oder sonst wo steht - gebrannt werden mit dem einzigen Zweck, eine Sicherheitskopie zu erstellen.

Jede andere Computersoftware darf laut Gesetz nicht kopiert werden, wenn sich darauf ein Kopierschutz befindet - der nicht ohne spezielle Tools entfernt werden kann -, andernfalls (kein Kopierschutz) schon.

Spiele dienen der Unterhaltung und sind keine Anwendungsprogramme i.d.S.

Ausserdem habe ich die Lizenzen für die "alten" Versionen von N* und C*-DVD. Erworben vor der Änderung des UrhG. Die kopieren ohne Probleme fast alles.
Wenn es die nicht schaffen hilf immer noch Linux mit der shell. Der Befehl heißt '## und zieht eine Bitweise 1:1 Kopie eines Datenträgers. In Verbindung mit einem uralt SCSI-Plextorlaufwerk (16x) habe nichts gefunden, was mit nicht zu kopieren ging.
Ist ja alles erlaubt, eben wegen §95 UrhG. Diese Tools sind ja auch nicht explizit verboten, da sie eben für Anwendungssoftware weiterhin verwendet werden dürfen.



So hat das uns jedenfalls unser Professor in DV-Recht erklärt. Und der muss es wissen: ist europäischer Patentanwalt. ;)
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Beitrag von Takashi » 02 Jun 2005, 13:42

patrick.nq hat geschrieben:Unter "Bordmitteln" versteht man Programme, die man als OEM-Versionen beim Kauf mit hinzubekommt. Nero gehört beispielsweise dazu. Und mit Nero kann man nicht alle kopiergeschützten CDs brennen.
Also sagt der Jurist du darfst wenn du beim Kauf von Hardware die Mittel bekommst, du darfst nicht wenn du die Mittel einzelnt kaufst. Typisch Jura :D
Ist eh ein philosophische Diskussion. Es wird immer kopiert und getauscht werden, egal was im Gesetz steht. Demnöchst geht es back to the roots. Ich erinnere mich noch an die circa 1000 Disketten die ich für den C64 hatte. Und die Berge von Musikkassetten mit Plattenaufnahmen. Alles ohne Internet bekommen.

Mich würde brennd interessieren wie der Prof auf die Unterschiede von Anwendungs und Spielesofware kommt. Für mich bezieht sich §69a Abs. 1 Satz 1 ganz klar auf alle Computerprogramme. Bin aber kein Jurist.

Komisch finde ich auch das eine Patentanwalt DV-Recht unterichtet. Computerprogramme sind noch nicht patentfähig.

Nun bin ganz OT.
Takashi

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patrick.nq
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Beitrag von patrick.nq » 02 Jun 2005, 13:52

Takashi hat geschrieben:Komisch finde ich auch das eine Patentanwalt DV-Recht unterichtet. Computerprogramme sind noch nicht patentfähig.
Was soll daran komisch sein?? :confused:

Computerprogramme sind momentan zwar NOCH nicht patentfähig - und hoffentlich bleibt's auch so - doch sie unterliegen wie jedes andere Werk dem Urheberrecht.

Und wo steht geschrieben, dass ein Patentanwalt nur etwas über Patente erzählen darf. Übrigens sind Patente (für erfinderischen Schritt) nicht alles. Es gibt wie gesagt das Urheberrecht, das jeder mit Abschluss seines Werkes sofort erhält, dann gibt es Gebrauchsmuster (für erfinderische Tätigkeit), Geschmacksmuster (Designschutz), Markenrecht, usw.

Als das fällt in die Kompetenz eines Patentanwalts.
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PinkRabbit
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Beitrag von PinkRabbit » 02 Jun 2005, 15:21

was keiner weiß macht keinen heiß :rolleyes:
You look Kind of clean cut... but then again.. you could have murdered your granny with a hammer.

Nitrat
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Beitrag von Nitrat » 02 Jun 2005, 15:30

es wurde hier gepostet, also wissen wir davon etwas @:bunny: ;)

MFG.....

PinkRabbit
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Beitrag von PinkRabbit » 02 Jun 2005, 15:48

klar aber du weißt nicht obs letztendlich jemand macht und selbst wenn kriegen wir das dann nicht mehr mit ;)
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commandant
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Beitrag von commandant » 02 Jun 2005, 16:35

Für was gibt es schließlich PMs?

@Forumshäschen
Glückwunsch zum 5.555. :keks: überreich.

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