Wie einige von euch vielleicht mitbekommen haben, wurden vor kurzem die Heranziehungspraxis zum Zivil und Wehrdienst geändert. Geht sicher die nich alle von euch was an, aber mich und ich steig da ned so ganz durch
 
 War gerade auf Zivildienst.de und stand folgende Meldung:
Ab 01.07.2003 gelten in Anlehnung an die Praxis der Bundeswehr neue Heranziehungsregelungen
für den Bereich des Zivildienstes.
Neben den gesetzlichen Regelungen zur Befreiung vom Zivildienst werden nicht mehr einberufen:
- Zivildienstpflichtige mit dem Tauglichkeitsgrad „zivildienstfähig 3“
Und genau das trifft nu auf mich zu. Ich finde zwar auch das die formulierung ziemlich eindeutig ist, aber ich bin mir trotzdem noch nicht sicher. Heißt das jetzt wenn ich vor einem Jahr gemußtert wurde und dieses Jahr meinen Zivildienst hätte antreten müssen, ich nun vom Zivildienst befreit bin?
Hab schon öfters versucht beim Bundesamt für Zivildienst anzurufen aber da is nie eine da
 darum hoffe ich das vielleicht einer meiner Mitsöldner hier mehr weiß als ich und mir die Hoffnung bestätigen kann
   darum hoffe ich das vielleicht einer meiner Mitsöldner hier mehr weiß als ich und mir die Hoffnung bestätigen kann 
thx im vorraus +

 
 

 ) . Aber nu werd ich ya wohl nicht hinrennen und sagen '' Ey, ich will T2 sein ''
 ) . Aber nu werd ich ya wohl nicht hinrennen und sagen '' Ey, ich will T2 sein '' 
 ).
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  ) Musterung noch nicht verbessert hat und es nix bringt einen jedes Jahr neu antanzen zu lassen.
) Musterung noch nicht verbessert hat und es nix bringt einen jedes Jahr neu antanzen zu lassen.  TheLoneGunman
 TheLoneGunman 
