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von Roughneck0815 » 13 Dez 2002, 17:05
@Jever:
1.: Wenn du mit einer falschen Geldforderung zum Gericht gehst und dir einen Mahnbescheid ausstellen lässt und ihn an den angeblichen Schuldner schickst ist es zunächst mal amtlich.
Der "Schuldner" bekommt eine Rechtsbelehrung, und wenn er Widerspruch einlegt (was kein Geld und wenig Mühe kostet) ist der Mahnbescheid hinfällig.
Wenn er es aber nicht tut wird die Sache unwideruflich rechtskräftig.
Natürlich werden die meisten sagen: "Selber schuld", aber es gibt nun mal Leute, deren geistige Fähigkeiten nur für einfachste Dinge reichen und die abstrakte juristische Vorgänge nicht begreifen. Die schmeißen dann unberechtigte Forderungen einfach weg.
Durch diese Regelung können sie gnadenlos über den Tisch gezogen werden.
2.: Als kleiner Handwerker bist du pleite, bevor du Geld für deine Arbeit siehst. Ein weiteres Beispiel ist dieser sogenannte Adlige ("sogenannt", weil es Adel, also Leute die "edler" als andere sind, nicht gibt), der nach der Wende Ansprüche auf halb Rügen erhob. Die Leute, die das Land besaßen, konnten nicht investieren, da sich der Prozeß ewig hinzog. Darum mußten sich einige "freikaufen" und der "Adlige" hatte einen Schnitt gemacht, obwohl er in letzter Instanz verlor.
3.: Die Grenze ist dort, wo niemandem ein Schaden entstanden ist. Den Tatbestand "Beleidigung" (nicht mit "Übler Nachrede" zu verwechseln) kann man meines Erachtens ganz streichen.
Von einigen Klägern (z.B. dem mit den Haaren) könnte man natürlich auch etwas mehr Vernuft erwarten, aber Richter, die Fröschen das Quaken verbieten (wegen der Lärmbelästigung), gleichzeitig aber dem Teichbesitzer das Abschaffen der Frösche verbieten (wegen des Tierschutzes) sollte man mal zum Arzt schicken.
4.: Aber wenn unterschiedliche Instanzen bei absolut gleicher Gesetzes- und Beweislage zu unterschiedlichen Urteilen kommen stimmt etwas nicht. Entweder sind die Gesetze völlig unverständlich oder die Richter entscheiden nach Lust und Laune.
Roughneck0815
Im Krieg töten sich Menschen, die sich nicht kennen, auf Befehl von Menschen die sich zwar kennen, sich aber nicht töten.