Wie einige von euch vielleicht mitbekommen haben, wurden vor kurzem die Heranziehungspraxis zum Zivil und Wehrdienst geändert. Geht sicher die nich alle von euch was an, aber mich und ich steig da ned so ganz durch

War gerade auf Zivildienst.de und stand folgende Meldung:
Ab 01.07.2003 gelten in Anlehnung an die Praxis der Bundeswehr neue Heranziehungsregelungen
für den Bereich des Zivildienstes.
Neben den gesetzlichen Regelungen zur Befreiung vom Zivildienst werden nicht mehr einberufen:
- Zivildienstpflichtige mit dem Tauglichkeitsgrad „zivildienstfähig 3“
Und genau das trifft nu auf mich zu. Ich finde zwar auch das die formulierung ziemlich eindeutig ist, aber ich bin mir trotzdem noch nicht sicher. Heißt das jetzt wenn ich vor einem Jahr gemußtert wurde und dieses Jahr meinen Zivildienst hätte antreten müssen, ich nun vom Zivildienst befreit bin?
Hab schon öfters versucht beim Bundesamt für Zivildienst anzurufen aber da is nie eine da


thx im vorraus +
