Indizierung

Söldnertreffpunkt für alle Themen rund um "Jagged Alliance 2" und den Nachfolger "Unfinished Business".

Moderator: Flashy

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VAC
Profi-Söldner
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Beitrag von VAC » 21 Jun 1999, 13:13

hallo,<p>also nicht das ich es will, aber ich verstehe nicht, wie JA2 an der indizierung vorbeikommen konnte... ich meine, endlich mal ein spiel was nicht so "verstümmelt" ist wie fallout (1+2) o.ä. und das ich mal im laden kaufen kann (ich bin weit über 18). aber wundern tut mich das schon....<p>a) töten steht im vordergrund (nicht aus selbstverteidigung würde ich mal sagen, obwohl das ist dehnbar <IMG SRC="http://www.kreatix.de/ubb/wink.gif"><p>b) teilweise ziemliche brutalität (kopfschüsse, brustdurchschüsse usw.)<p>c) "eklige" szenen wie mit den leichen und den krähen<p>noch mal.. ich finde es GUT so wie es ist, ich wunder mich halt nur etwas, zumal bereits spiele indiziert wurde, die gerade mal 3 pixel blut enthielten <IMG SRC="http://www.kreatix.de/ubb/wink.gif"><p>gr33tz<br>vac />


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Starkiller
Bei Tony Rumsteher
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Beitrag von Starkiller » 21 Jun 1999, 13:32

Ja, es geschehen eben doch noch Zeichen und Wunder! <IMG SRC="http://www.kreatix.de/ubb/wink.gif"> />

HvH
Kanonenfutter
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Beitrag von HvH » 21 Jun 1999, 13:55

Ha!<p>Endlich mal etwas das ich glaube zu wissen :-)<p>JA2 ist _nicht_ der Indizierung entgangen!
Das kann _jederzeit_ noch folgen. Die Wahrscheinlichkeit das JA2 indiziert wird sehe ich persoenlich bei etwa 98%.<p>Warum? Dazu muss man wissen wie das in Deutschland funktioniert.<p>USK:<p>Du hast auf der Rueckseite Deiner Spieleverpackungen eine USK-Angabe. USK bedeuted "Unfreiwillige Selbstkontrolle" (ich weiss, klingt bescheuert). Importierte Titel haben automatisch eine USK von 18. Wie bei Videos bedeutet dies das der Titel nur fuer Menschen ab 18 Jahren geeignet ist. Ich glaube er darf auch nur an entsprechende Personen verkauft werden.
Titel die ab 18 sind duerfen aber dennoch, z.B. in der Videothek (auch Videos) offen ausgestellt und beworben werden.<p>Indiziert (Ist glaube ich die Bundesbehoerde fuer jugendgefaehrdende Schriften fuer Zustaendig (warum die dafuer sind weiss ich nich)).:<p>Indiziert wird grundsaetzlich nur nach Pruefung und anzeige!!!
Einzige Ausnahme bildet hier die *****graphie, jedoch nur deshalb weil sie relativ deutlich definierbar ist.<p>Um im Computerspielesektor zu bleiben - indiziert wird hier vor allem gewaltverherrlichender Inhalt. Sehr wichtig hierbei ist der Aspekt gegen wen die Gewalt gerichtet ist und wie sie dargestellt wird.<p>Grundsaetzlich gilt:
Indiziert wird....<p>...wenn Menschen verletzt oder getoetet werden
...wenn die Darstellung der Gewalt zu Brutal (viel Blut) oder besonders Realistisch dargestellt werden.<p>Beides trifft fuer JA2 zu. Letzteres vor allem deshalb weil A: die Kopf-Platzer sehr huebsch gemacht sind und B: das ganze als Lustig dargestellt wird.<p>Der eigentliche Hauptgrund warum z.B. Battle-Isle 3 gegen Monster geht ist der Schutz vor der Indizierung. Die Brutalen Monster-Platzer wurden fuer die deutsche Version ebenfalls entfernt (Habe die US Version).<p>Da 3D-Games per definition besonders realistisch sind, sind sie natuerlich besonders heisse Kandidaten fuer eine Indizierung. Dennoch wurde Wolfenstein 3D nicht wegen der Gewalt indiziert, sondern wegen der Hackenkreuze. Diese sind, nebenbei, ebenfalls ein Grund zur sofortigen Indizierung (Hackenkreuze=*****graphie?).<p>Ach ja, Indizierte Titel duerfen _nicht_ beworben werden. Ein Verkauf darf stattfinden, jedoch muss die Ware "unter der Ladentheke" verkauft und aufbewahrt werden. Ferner muss der Kaeufer explizit nach dem jeweiligen Titel fragen.<p>Und zu guter letzt:
Titel mit Hackenkreuzigem Inhalt werden in der Regel Verboten. Dies bedeutet das der Handel und der Besitz (zumindest in einzelnen Faellen) strafbar ist, bzw eine strafbare Handlung darstellt.<p>Hoffe das hat geholfen, auch wenn es nicht gerade positiv ist.<p>Read ya, Herrmann van Hinden

Neroon
Milizenausbilder
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Beitrag von Neroon » 21 Jun 1999, 20:39

Sorry HvH, aber USK steht für<p>U nterhaltungssoftware
S elbst
K ontrolle<p>siehe auch: <A HREF="[url=http://www.usk.de&quot]http://www.usk.de&quot[/url]; TARGET=_blank>www.usk.de</A> <p>In Deutschland gibt´s zwei gesetzliche Möglichkeiten, ein Spiel für "minderjährige" zu sperren. Indizierung und Verbot.<p>- Indizierung: Das Spiel darf nicht mehr öffentlich beworben werden. Ein Spieletest KÖNNTE als Werbung ausgelegt werden, deshalb sind die Spielezeitschriften SEHR vorsichtig.
Soweit ich weiß, ist es aber möglich (z.B.) in der "Penthouse" dafür zu werben, da die nur von Erwachsenen gelesen werden darf.
Das Spiel darf noch verkauft werden, allerdings nicht im Regal liegen, wenn Minderjährige dran kommen können (= Werbung).
Jeder Computerladen sollte dir ein indiziertes Spiel besorgen können (im Zweifelsfall in der engl. Version, wenn das Spiel in der dt. nicht mehr auf Lager is&acuteBild. Allerdings darf es nur gegen Vorlage eines Altersnachweises verkauft werden (logisch).
Du darfst ein indiziertes Spiel besitzen, installieren und spielen, vorrausgesetzt, du bist über 18.<p>- Verbot: Wird meistens auf Spiele angewendet, die einen "Verfassungsfeindlichen" Content haben (z.B. Wolfenst***). Diese Spiele dürfen weder beworben noch verkauft werden. Soweit ich weiß ist sogar der Besitz strafbar.
Also: Nix is´ mit legalem Spielen!<p>Den "Index" der BPjS gibt´s unter
<A HREF="http://www.cybercity.de/scripts/CC.dll?Bpjs&quot; TARGET=_blank>www.cybercity.de/scripts/CC.dll?Bpjs</A>
Stand: 4/97, also nicht besonders aktuell, aber trotzdem noch interessant.<p>Alles, was ich geschrieben habe is´ AFAIK!
Tippfehler sind natürlich mit voller Absicht!<p>Bye

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