Strategy First : 'abandoned' JA1 download ist illegal

Söldnertreffpunkt für alle Themen rund um "Jagged Alliance 2" und den Nachfolger "Unfinished Business".

Moderator: Flashy

Antworten
taxacaria
Scharfschütze
Beiträge: 2790
Registriert: 15 Jun 2005, 11:00
Kontaktdaten:

Strategy First : 'abandoned' JA1 download ist illegal

Beitrag von taxacaria » 12 Feb 2007, 18:33

Clare from Strategy First at Jagged Alliance forums hat geschrieben: Yes, it is a fact that abondonware is illegal. I don't believe abondonware is an actual legal term, but what abondonware is, is illegal.

If you forget what is legal and what is illegal, ask the question, is it right? You wouldn't download anything that was made by some publishers, so why would you others? It is in fact stealing a game, and then playing it. Is stealing right? Would you steal a game from the store, and then play it? It's the exact same thing.

Laws are there to protect people and property. Laws are there, because we live in a society. People don't have to, and don't want to accept bad behavior, which is why the laws are there.

People have the right to have their own opinions, but just because someone says that they feel it's right to download a game because such and such, is wrong to do it. They can feel whatever they want to, but it doesn't make it right to act on it.

What's wrong in the abondonware case, is that you are stealing property from others. Think about this scenario. Strategy First now holds the rights to the Jagged Alliance series. They have the right to release Jagged Alliance 1 in the stores. It seems silly, since not many would get it, but they have the right to do it. Would you still hold the same position that it is right to download it? All those abondonware titles are property of others, and those others have the right to release them again. How is it right that you can steal property from them?
link zum Thread bei Strategy First >>click<<

hm - soviel dazu.
Account deactivated.
An E-Mail has been dispatched to our Technical Staff, who you can also contact if the problem persists.
We apologise for any inconvenience.

Nitrat
Schrecken der Tyrannen
Beiträge: 19301
Registriert: 24 Jul 2000, 11:00

Beitrag von Nitrat » 12 Feb 2007, 19:04

In anbetracht der Zeit, die man von JA1 bis heute zählt, ist das eine frechheit was von denen betrieben wird.
Ich hoffe aber auch nur darauf, das die es nochmal klarstellen wollten, bevor es im
April, wo JA1 stolze 10 aähm 13 jahre alt wird, als free download betiteln könnten.

Bei den ist der Zug abgefahren, jedenfalls mit der vernunft :dozey:
NITichnimmdieabjetztnichtmehrernst....RAT

insert_name
Scharfschütze
Beiträge: 3443
Registriert: 13 Okt 2000, 11:00
Wohnort: C1 und F1

Beitrag von insert_name » 12 Feb 2007, 19:29

Zum Glück ist die Meinung von "Clare from Strategy First at Jagged Alliance forums" völlig unabhängig zur Rechtsprechung der BRD und hat auch keinerlei Berührungspunkte zu meiner persönlichen moralisch/ethischen Einstellung.
Power to the Meeple!

DocSchuh
Bravo-Squad
Beiträge: 886
Registriert: 12 Jun 2001, 12:38
Kontaktdaten:

Beitrag von DocSchuh » 12 Feb 2007, 20:06

Nitrat hat geschrieben:In anbetracht der Zeit, die man von JA1 bis heute zählt, ist das eine frechheit was von denen betrieben wird.
Ich hoffe aber auch nur darauf, das die es nochmal klarstellen wollten, bevor es im
April, wo JA1 stolze 10 aähm 13 jahre alt wird, als free download betiteln könnten.

Bei den ist der Zug abgefahren, jedenfalls mit der vernunft :dozey:
NITichnimmdieabjetztnichtmehrernst....RAT
Ich schließ mich Nitrat da an

rum:motz:
Gruß

baSti


"Unsere Opfer sind eingetroffen!"

(Slay)

ICQ hat ---> 127149161 <--- is aba ned installiert :razz:

taxacaria
Scharfschütze
Beiträge: 2790
Registriert: 15 Jun 2005, 11:00
Kontaktdaten:

Beitrag von taxacaria » 12 Feb 2007, 20:26

Ich hab kein Problem damit, ich hab alles original.

Es ist ein wenig weltfremd anzunehmen, das JA1 noch einen nennenswerten Marktwert hat. Selbst JA2 Gold liegt im Bereich von 5€ und darunter (es sei denn, man will das für $20 downloaden - lol)

Es gibt Softwarehäuser, die sich über Interesse an uralt-games freuen - weil alte Fans damit so eine Art Museum für die Serie betreiben, und das indirekt auch wieder Werbung bedeutet - und dann noch zum Nulltarif, denn die hosting-Kosten tragen die fans.
Manche Softwarebutzen machen das auch in eigener Regie - so bietet Bethesda z.B. TES 1 Arena zum kostenlosen download auf ihrer eigenen Seite an (natürlich gibt's dafür keinen Support mehr).
Solche alt-games sind praktisch unverkäuflich und - überwiegend - für fans garnicht mehr offiziell zu bekommen.
Von daher würd ich's - unabhängig von juristischen Überlegungen - besser finden wenn Strategy First das freigeben würde. Alles andere ist ziemlich lächerlich.
Account deactivated.
An E-Mail has been dispatched to our Technical Staff, who you can also contact if the problem persists.
We apologise for any inconvenience.

Lonestarr
Kanonenfutter
Beiträge: 31
Registriert: 30 Okt 2005, 17:44

Beitrag von Lonestarr » 12 Feb 2007, 21:32

och mir ist das egal ... ich bin der meinung das ich für das game kein geld ausgeben würde aus folgenden gründen (so alte spiel saug ich mir egal ob es legal oder illegal ist und 2tens hab ich das game hir irgenwo original rumfliegen war in irgend ner spielesammlung dabei)
Naja finde aber den 1 teil net so dolle wenn man den 2 gespielt hatt .....

Nitrat
Schrecken der Tyrannen
Beiträge: 19301
Registriert: 24 Jul 2000, 11:00

Beitrag von Nitrat » 12 Feb 2007, 22:24

taxacaria hat geschrieben:
Es gibt Softwarehäuser, die sich über Interesse an uralt-games
freuen - weil alte Fans damit so eine Art Museum für die Serie
betreiben, und das indirekt auch wieder Werbung bedeutet -
und dann noch zum Nulltarif, denn die hosting-Kosten tragen die fans.
hää ? wieso tragen die fans die hosting kosten wenn bei
einem Softwarehaus die datei auf deren server liegt :confused:
Aber mal ehrlich, die 25 MB datei würd kein großen loch in deren kasse machen,
weil da wo die ihr forum und webseite drauf haben ist das wenige webspace
und traffic inkl. die können es sogar absetzen weil geschäftskosten...
also who cares die sollen es hochladen und fertig iss. denn welcher
online händler will heutzutage noch ein 13 jahre altes game verkaufen
wo die grafik niemals im heutigen zustand ist, gameplay zu wenig weil
ja2 mehr bietet etc. die Firma ist und bleibt geldgeilescheisslöcher....

ja3 besorg ich mir auch erstmal illegal wenn es keine demo gibt.
Denn das Geld was die heutigen highcostspiele kosten könnte man
sogar bei ja3 verlangen, liegt ja im trend den Kunden abzukassieren
und halb fertige scheisse mit bugs zu präsentieren und dann auf die
nötigen patches wochelange wartezeiten uns zu strapazieren :dozey:
zeit für den nächsten amoklauf :red:
MFG......

taxacaria
Scharfschütze
Beiträge: 2790
Registriert: 15 Jun 2005, 11:00
Kontaktdaten:

Beitrag von taxacaria » 12 Feb 2007, 23:09

@nitti
Das mit den Kosten gilt ja nur für die anderen Fälle (etwa abandonia)
Außerdem gibts ja auch noch Infos und anderen stuff auf Fanseiten.

Erschwerend hinzu kommt ja auch, das Strategy First pleite ist.
Die neuen Inhaber Silverstar Holding werden wenig Ahnung von JA1 haben und auch wenig Lust, irgendwas zu verschenken - wer weiss, mit wieviel $$$ die Lizenz noch in der Bilanz steht.

zu JA3
Ich werd mich hüten, mir das game zu kaufen, ehe nicht Erfahrungsberichte vorliegen.
Ich bin sehr dankbar für jeden, der betatesten will. :D
Und 50-60€ für ein JA3 von Akella? Das wird nicht zu realisieren sein.
Account deactivated.
An E-Mail has been dispatched to our Technical Staff, who you can also contact if the problem persists.
We apologise for any inconvenience.

Thor Kaufman
Scharfschütze
Beiträge: 2557
Registriert: 01 Apr 2000, 20:29

Beitrag von Thor Kaufman » 13 Feb 2007, 15:44

Meinungen sind wie Arschlöcher, jedermann hat eins.
Mehr muss man zu SFs Statement nicht sagen.

Gorgonzola
Godlike Admin
Beiträge: 2994
Registriert: 29 Mai 1999, 20:40
Kontaktdaten:

Beitrag von Gorgonzola » 13 Feb 2007, 17:01

JA1 download ist illegal


war noch niemals anders ... alles andere ist Wunschvorstellung und Gewissensberuhigung.

Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG)


§ 2 Geschützte Werke

(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:

1. Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;

[...]



§ 64 Allgemeines

Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers.



Gorgonzola
Admin der Herzen

smilingassassin
Elite-Söldner
Beiträge: 4582
Registriert: 22 Nov 2003, 19:37

Beitrag von smilingassassin » 13 Feb 2007, 17:25

ja1 ist sicher unter §2 (1) zu subsumieren, die frage ist aber, ob notwendigerweise alle Software effektiv 70 Jahre geschützt werden muss, oder ob hier eine Ausnahmelücke im Gesetz besteht, weil nicht zwischen auf dem markt verfügbarer Software und Abandonware differenziert wird.

ausserdem ist nicht klar, was urheberrecht genau beinhaltet/ für Folgen hat

dann fragt sich, welches nationale recht hier überhaupt zur anwendung kommt


hier wirds so sein, wo kein kläger, da kein Richter, denn ob Silverstar eine Privatperson hier wegen einem Streitwert von ca 2 Euro verklagen wird.... zweifel ich dran

Gorgonzola
Godlike Admin
Beiträge: 2994
Registriert: 29 Mai 1999, 20:40
Kontaktdaten:

Beitrag von Gorgonzola » 13 Feb 2007, 17:43

smilingassassin hat geschrieben:ob hier eine Ausnahmelücke im Gesetz besteht, weil nicht zwischen auf dem markt verfügbarer Software und Abandonware differenziert wird.
Das spielt keinerlei Rolle sobald es einmal Veröffentlicht wurde.
ausserdem ist nicht klar, was urheberrecht genau beinhaltet/ für Folgen hat
http://bundesrecht.juris.de/urhg

§ 15 Allgemeines

(1) Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten; das Recht umfaßt insbesondere

1. das Vervielfältigungsrecht (§ 16),
2. das Verbreitungsrecht (§ 17),



In diesem Fall hat der Urheber - Ian Currie und der Rest der Programmierer von Sir-Tech - die Verwertungsrechte für Deutschland (nicht das Urheberrecht, denn das ist nach deutschem Recht nicht übertragbar) an Strategy First weitergegeben.
dann fragt sich, welches nationale recht hier überhaupt zur anwendung kommt
das Urheberrecht unterscheidet nicht zwischen Deutschen Bürgern und Ausländern, die Rechte kann jeder in Anspruch nehmen. (sogar Kanadier ;))


Inwiefern das mit dem persönlichen Gerechtigkeitsgefühl übereinstimmt sei mal dahingestellt, es kann sich aber keiner mit "unklarer Gesetzeslage" oder ähnlichem rausreden. Selbige ist nämlich sehr klar und eindeutig geregelt.



Gorgonzola
Admin der Herzen

insert_name
Scharfschütze
Beiträge: 3443
Registriert: 13 Okt 2000, 11:00
Wohnort: C1 und F1

Beitrag von insert_name » 13 Feb 2007, 17:58

Zumindest in Deutschland ... .
Power to the Meeple!

smilingassassin
Elite-Söldner
Beiträge: 4582
Registriert: 22 Nov 2003, 19:37

Beitrag von smilingassassin » 13 Feb 2007, 18:23

ich mein jetzt nicht, wer materiell adressat des deutschen urheberrechts ist, sondern (nach formellrechtlichen gesichtspunkten) wo Klage erhoben werden könnte
--> dementsprechende Gestzgebung

aber lassen wir das

hier: http://bundesrecht.juris.de/urhg/__11.html

"angemessen" muss ausgelegt werden. Ist ein preis höher als 0 Euro für ja1 noch angemessen? was ist der marktwert der software? was kostet vergleichbare software? usw. Silverdingsda hat keinen anspruch, einen beliebigen preis für ein produkt zu erheben! gerade hinsichtlich dem umstand, dass das produkt nicht mehr im handel ist, wäre jeder Versuch, aufs UrhG gestützt nochmal Kohle mit ja1 zu machen, an der grenze zur wucherischem Rechtsmissbrauch

LOL und dann finden sich in diesem tollen Gesetz auch noch derlei dinge

http://bundesrecht.juris.de/urhg/__28.html

Meine Güte, hier sollte sich mal jemand nen kompetenten Gestzgeber (oder übersetzer) organisieren. Juristische personen können nicht sterben und daher auch nichts vererben. Wenn als 28 nicht ersatzlos gestrichen werden sollte, dann können juristischen personen gar nicht urheberrechte untereinander handeln

man merkt klar, dass das Urheberrecht nicht zum Zweck der Abzocke geschaffen wurde

also Silverstyle hat kein urheberrecht, sonder nur beschränkte Nutzungsrechte

http://bundesrecht.juris.de/urhg/__29.html

hier steht noch mal was zur angemessen vergütung, zwar in anderem zusammenhang, aber es wird klar, dass auch hier Abzocke auszuschliessen versucht wird (ggü dem urheber)

http://bundesrecht.juris.de/urhg/__32.html


die rechtliche grundlage ist also für den Einzelfall alles andere als sich selbst erklärend. selbst wenn der unwahrscheinliche Fall eintritt, dass Silverstar oder einer der tatsächlichen urheber nach deutschem Recht jemanden verklagen, wäre der allenfalls geschuldete Schadnersatz fast gleich null (von jemandem der heruntergalden hat, notabene)

strafrechtliche Schritte wären wohl auch noch in erwägung zu ziehen

aber rein vom privatrechtlichen her... screw it ;-)

taxacaria
Scharfschütze
Beiträge: 2790
Registriert: 15 Jun 2005, 11:00
Kontaktdaten:

Beitrag von taxacaria » 13 Feb 2007, 20:30

Es ist vielleicht etwas, was mit der Lizenz zusammenhängt.
Ursprünglich war ja für JA3 vorgesehen, mercs aus JA1 und JA2 zu verwenden.
Und die mercs aus JA1 unterliegen natürlich auch dem Urheberrecht...
und das muss dann auch so bleiben, damit sie auch in JA3 dem Urheberrecht unterliegen.
So oder ähnlich könnte ich mir das vorstellen.
Alternativ wäre ein remake/2. Teil von JA1 oder DG möglich - und die wollen sich alles offenlassen.

Nach dem Gesetz unterliegt sogar die Software für Zuse 1 noch dem Urheberrecht. :D
Der Wert bei sowas spielt keine Rolle. Es gab einen Prozess in Deutschland, bei dem ein Maler klagte, weil jemand seine weggeworfenen Bilder aus dem Sperrmüll gefischt hatte (aufgegebenes Eigentum). Begründung : Er wollte, dass die Bilder vernichtet werden und nicht, dass die sich jemand an die Wand hängt. Der Maler hat gewonnen. :dozey:
Account deactivated.
An E-Mail has been dispatched to our Technical Staff, who you can also contact if the problem persists.
We apologise for any inconvenience.

smilingassassin
Elite-Söldner
Beiträge: 4582
Registriert: 22 Nov 2003, 19:37

Beitrag von smilingassassin » 13 Feb 2007, 22:39

dieses urteil macht im hinblick auf das zitierte gesetz auch Sinn, weil es um den Schutz eines (quasi) dinglichen Rechts des Malers ging, man müsste aber realistischerweise die in diesem gesetz festgelegte zeitspanne von 70 Jahren relativieren und an die konkreten umstände knüpfen (eine marmorstatue ist evtl. langlebiger als ein aus blütenblättern gewonnenes potpurri oder sehr schnell veraltendes computerspiel)

Man sieht sofort, dass trotz hinein-flicken und hinzufügen von leeren Worthülsen der Sinn des Gesetzes nur sinngemäss und in angepasster Form für computerspiele im besonderen angewandt werden kann. Aber ich denk mal, dazu gibt es auch noch keine rechtsprechung? oder kennst du konkrete Fälle?

ausserdem ist Abzocke mit Hilfe des Urheberrechtsschutz deutlich contra ratio legis, wenn das Spiel (mithin Handelsgut und nicht ein privates kunstobjekt) praktisch nichts mehr wert ist, ist das schwer an der Grenze zur abzockerei/ Schikane wenn man einzelne User deswegen beklagen würde --> rechtsmissbrauch

Beim Maler ist der Fall ganz anders gelagert und die Entscheidung IMO legitim

Faramir
Bravo-Squad
Beiträge: 565
Registriert: 25 Jan 2002, 12:58

Beitrag von Faramir » 14 Feb 2007, 00:09

Hää, Smilie,

was bitte hat Silverstyle damit zu tun? :confused:

So ka, Faramir
Due Cose belle ha il monde - Amore et Morte

Sic vis pacem, para bellum

[x] Dieser User unterzeichnet eine Petition zur unbedingten Weiterentwicklung vom JA3 Produkt

Besucht die Homepage des einzig wahren, genialen Rollenspiels KEAS

taxacaria
Scharfschütze
Beiträge: 2790
Registriert: 15 Jun 2005, 11:00
Kontaktdaten:

Beitrag von taxacaria » 14 Feb 2007, 00:26

Faramir hat geschrieben:was bitte hat Silverstyle damit zu tun? :confused:
nix - aber die Silverstar Holding ist der Besitzer von Strategy First.
Account deactivated.
An E-Mail has been dispatched to our Technical Staff, who you can also contact if the problem persists.
We apologise for any inconvenience.

Nitrat
Schrecken der Tyrannen
Beiträge: 19301
Registriert: 24 Jul 2000, 11:00

Beitrag von Nitrat » 14 Feb 2007, 00:28

Ich glaub er meint ehemalige Topware (jetzige zuxxez) wegen den JA2 Deutsch Inhaberrechte ?

tante edith,
achso da war ja was mit insolvenz verfahren und Chapter 11..
MFG.....

Tober
Alpha-Squad
Beiträge: 1070
Registriert: 15 Apr 2006, 12:38

Beitrag von Tober » 14 Feb 2007, 19:07

MDR hat geschrieben: Raubkopierer stehen vor Gericht

Vor dem Landgericht Mühlhausen in Thüringen hat am Mittwoch der Prozess gegen vier Männer wegen des Vertriebs von Raubkopien im Internet begonnen. Der Fall gilt als bislang größter dieser Art: Es geht um eine Schadenssumme von rund 700.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten gewerbsmäßige, unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke vor.

Rund 15.000 Kunden
Die vier Männer im Alter von 22 bis 48 Jahren sollen im Zeitraum von Juni 2003 bis September 2004 Raubkopien von Filmen, Musikdateien, PC-Spielen sowie Anwender- und Betriebsprogrammen verkauft haben. Angeboten wurde das Material im Internet. Die meisten Dateien waren auf Servern im Ausland abgelegt, einige jedoch auf der Anlage der Fachhochschule Braunschweig-Wolfenbüttel. Damit sollte laut Anklage der Eindruck erweckt werden, dass die Angebote von diesem Server stammen.

Am ersten Verhandlungstag legten die Angeklagten Geständnisse ab. Den Geständnissen waren Absprachen zwischen Gericht, Anklagebehörde und Verteidigung vorausgegangen. Anschließend stellte das Gericht im Falle eines der Angeklagten das Verfahren ein. Der Mann aus Brotterode muss aber 2500 Euro Geldbuße bezahlen und 100 Arbeitsstunden leisten. Laut Staatsanwaltschaft hatte er bei den Taten nur eine untergeordnete Rolle gespielt.

Die Angeklagten sollen Dateien und Programme an insgesamt rund 15.000 Kunden verkauft haben. Die Identität der meisten von ihnen ist den Ermittlungsbehörden inzwischen bekannt. So wird zum Beispiel derzeit gegen 120 Käufer in Thüringen ermittelt.

Der Prozess am Landgericht wird am 21. Februar fortgesetzt.
Lohnt sich vielleicht mal weiter zu verfolgen.
Hab mich gestern mal mit meinem Standardanwalt unterhalten. Der meinte nur, daß das Urheberrecht höchst kompliziert ist und auch Fachleute sich häufig irren.
Die Meinungen von Laien, so verständlich sie auch wirken mögen, liegen so gut wie immer daneben.
It is in truth not for glory, nor riches, nor honours that we are fighting, but for freedom - for that alone, which no honest man gives up but with life itself.

Declaration of Arbroath 1320

Antworten