
Das würde mich mal iteressieren :
Iech geb a jedem a Dibbel Erdbeertee un e paar Hirsekekse aus.

peppi78
Moderator: Flashy
Hiermit erkläre ich mich zum Präsidenten des [JACS]1. Als Sachsen zu bezeichnen sind alle Personen deren ständiger Aufenthaltsort innerhalb der Landesgrenzen (es gelten die Grenzen festgelegt im Einigungsvertrag von 1990) des Freistaates Sachsen liegt bzw. länger als 6 Monate in Sachsen gelegen hat.
2. Weiterhin als Sachse wird bezeichnet wer:
- innerhalb des Freistaates geboren ist
- 2 Elternteile hat die 1. erfüllen aber nicht in Sachsen geboren ist
3. Die Bezeichnung Exil-Sachse, früher gebräulich für Sachsen die aufgrund wirtschaftlicher Zwänge den Freistaat verlassen haben ist abgeschafft. Bürger die 1. erfüllen gelten weiterhin als Sachsen.
4. Wegen des weiterhin gravierenden Problems der Abwanderung gerade junger Sachsen, werden derzeit Überlegungen geführt die sächsische Identität auch den Gruppen der Bevölkerung zuzusprechen deren Vorfahren direkter oder indirekter Linie dem Volkstamm der Sachsen angehörten.
Dies würde sich auf weite Teile der Bevölkerung Europas beziehen, sofern nicht eine Generationsschwelle eingeführt wird. Betroffen davon wären demnach auch weite Teile der Bevölkerung Niedersachsens,SachsenAnhalts, die Volksgruppe der Angelsachsen, sowie derzeit nicht näher erfassbare Anteile an sächsischstämmigen Bürgern der verschiedenen EU Staaten sowie Staaten des ehemaligen Ostblocks und nicht näher bestimmbare Bevölkerungsteile der Vereinigten Staaten von Amerika.
Nach reiflicher Überlegung und hitziger Debatte des Sächsischen Staatsministeriums bezüglich der "Sächsischen" Identität wurde mit Kabinettsbeschluss 91/46790A4B79§269 verfügt: