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Gerichtsurteil - Software

Verfasst: 15 Feb 2002, 00:22
von Chaindog
Zur allgemeinen Bildung des Forumvolkes hier ein kleiner Artikel:
Es handelt sich hier aber um eine Erkenntnis des österreichischen Gerichts!!!!

Artikel auf derstandard.at

OGH-Urteil: Kopieren von Software zur eigenen Verwendung straffrei
"Gebrauch" eines Programms im Gesetz nicht näher definiert

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat zu der Frage, ob die Verwendung der Raubkopien von Computerprogrammen strafbar ist, erstmals ein Urteil gefällt. Wie der "Kurier" in seiner Mittwoch-Ausgabe berichtet, kam man zu dem Schluss, dass die Benützung eines "geklonten" Computerprogramms zwar verboten, aber nicht strafbar ist.
Urheberrechtverfahren

Vier Jahre hat sich laut der Tageszeitung ein Verfahren nach dem Urheberrecht gezogen, das Microsoft gegen einen Wiener angestrengt hatte. Dem Mann waren von seinem Bruder zehn CD-Roms mit unlizenzierten Kopien von Computerprogrammen geschenkt worden. Bei einer Hausdurchsuchung im Zuge eines Sorgerechtsstreits wurden die CDs gefunden und beschlagnahmt. Der Wiener wurde nach einer Klage von Microsoft zu einer Geldstrafe von 726,72 Euro (10.000 Schilling) wegen "unbefugten Gebrauchs" verurteilt.

Freispruch

Laut dem Höchstgericht ist unter Berufung auf den im Urheberrecht verankerten Paragrafen 91 die unbefugte Vervielfältigung eines Computerprogrammes dann nicht strafbar, wenn sie nur zur eigenen Verwendung dient. Das Installieren auf der eigenen Festplatte sei also straflos. Weiters sei der reine "Gebrauch" eines Programms im Gesetz nicht näher definiert, es erging ein Freispruch. Die Benützung eines "geklonten" Computerprogramms sei zwar verboten, aber nicht strafbar, so der Kurier.

Zivilrecht

Am Zivilweg könne sich Microsoft aber noch revanchieren, hieß es. Es könne ein "angemessenes Entgelt" für die unbefugte Benutzung verlangt werden. Dabei werde in der Praxis der Preis der Original-Programme veranschlagt. Dazu kämen noch die Anwaltskosten. (APA)

Verfasst: 17 Feb 2002, 13:31
von Roughneck0815
In der Praxis dürfte es allerdings völlig egal sein, ob das Geld, welches man bezahlen muß, wenn man sich erwischen läßt, nun "Strafe" oder "angemessenes Entgelt" heißt,
die Frage ist nur: Wieviel?

Roughneck0815

Verfasst: 17 Feb 2002, 14:58
von Cexx
...und in deutschland dürfte die rechtslage sowieso anders aussehen....


Cexx

Verfasst: 17 Feb 2002, 17:28
von SEAL
@Roughneck:

Nicht ganz, denn wenn man zu einer STRAFE verurteilt wird gibt das einen Eintrag in das Führungszeugnis, Bußgelder, Knöllchen , Entgelte unso weiter nicht (nur bei wiederholungstätern)...


MfG
SEAL

Verfasst: 17 Feb 2002, 21:05
von Chaindog
Nicht zu vergessen, das unter "Strafe" natürlich auch Knast fällt!!
Dies dürfte hoffentlich aber ohnehin "nur" für gewerbliche, professionelle Raubkopierer zutreffen.

Das "angemessene Entgelt" kann im Ernstfall eigentlich nicht sehr viel mehr sein als das, was das Produkt im Laden gekostet hätte (oder ein vielfaches davon, wenn mehrere Kopien angefertigt wurden), denn mehr Schaden ist ja nicht entstanden.
--> und die Gerichtskosten sollte man auch nicht unterschätzen!

Verfasst: 17 Feb 2002, 22:42
von LittleCobra
Obwohl meiner Meinung nach wenn's alles Microsoft Programme waren dass "angemessene Entgelt" hoeher ist als die "Strafe"...