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Fragen zu eBay

Verfasst: 04 Jun 2007, 11:42
von Gorro der Grüne
Was passiert eigendlich wenn man ein Auktion wegen "Illegalität" abgebrochen bekommt.?

Wird einm dann die Angebotsgebühr erlassen?

Vllt gibt es ja jemanden den dies (kürzlich) schon mal passiert ist. :azzangel:

Teh Gangsta

Verfasst: 04 Jun 2007, 12:14
von taxacaria
In dem Fall wird die Angebotsgebühr wieder gutgeschrieben, sofern die Ware noch nicht verkauft ist.
Ist die Ware bereits verkauft und der Handel über paypal gelaufen, friert paypal das paypal-Konto für 180 Tage ein (ohne Zinsen und ohne deutsche Rechtsgrundlage - Gerichtsstand ist in Schottland), sodass keine Transfers des Kontoinhabers mehr möglich sind (!).
Darüber hinaus gibt's eine Verwarnung von ebay, im Wiederholungsfall werden die Nutzungsrechte für ebay eingeschränkt.

Verfasst: 04 Jun 2007, 17:43
von Nightkin
Alles ziemlich harmlos. Ist mir schon öfters passiert.
ebay wird dich auch nicht verpetzen, dass Du Deine Pornos an Kinder verkaufst, oder indizierte Spiele anbietest.

Verfasst: 04 Jun 2007, 18:43
von Risikoman
Nightkin hat geschrieben: ebay wird dich auch nicht verpetzen, dass Du Deine Pornos an Kinder verkaufst, oder indizierte Spiele anbietest.
Ist dir schon öfters passiert? :khelle:

Verfasst: 04 Jun 2007, 20:11
von taxacaria
Klar, Nightkin verkauft seine prûns unter dem Namen baggyffm :
>>click<<

Verfasst: 04 Jun 2007, 22:14
von Nightkin
Risikoman hat geschrieben:Ist dir schon öfters passiert? :khelle:
Hab ich doch gesagt :khelle:

Verfasst: 05 Jun 2007, 14:03
von Borschki
+1

Kann ich bestehen, passiert gar nischt.

Mensch, lasst Nightkin doch seinen geschlossenen Kundenkreis, die guten alten Pr0na-Geeks (Nicht Greeks).

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