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Gesetzgebung in Deutschland

Verfasst: 11 Mai 2004, 17:03
von LittleCobra
Hey, mal nen Infothread zu Gesetzgebung in Deutschland. Wenn wer also was nicht weiß, was sehr wahrscheinlich ist, dann man rein damit.

Ich fange mal sofort an:
Ist es verboten die Autofahrer zu warnen wenn man bemerkt dass diese in eine mobile Radarfalle fahren? (also durch Lichthupe oder so)

thx

LC

Re: Gesetzgebung in Deutschland

Verfasst: 11 Mai 2004, 18:04
von Khellè
Original geschrieben von LittleCobra


Ich fange mal sofort an:
Ist es verboten die Autofahrer zu warnen wenn man bemerkt dass diese in eine mobile Radarfalle fahren? (also durch Lichthupe oder so)
Hm, beim Lesen des Threadtitels dachte ich zuerst an den Vorgang der Gesetzgebung an sich, also das aus Sozialkunde geliebte "wie entsteht ein Gesetz" ;)

Aber zu deiner Frage: Nein, ist es nicht. Es ist Radiosendern ja auch nicht untersagt, solche "Blitzermeldungen" zu senden. Außerdem wäre es wohl sehr schwer, irgendjemandem in der Richtung etwas nachzuweisen.

Verfasst: 11 Mai 2004, 19:09
von Basilisk
In wie weit ist es eigendlich erlaubt waffen mit sich rumzutragen (so messer oder so...)??

Verfasst: 11 Mai 2004, 19:11
von HymnenDerNacht
Es ist ne Grauzone:

Eigentlich darfst du die Lichthupe nur als Warnzeichen vor einer Gefahr verwenden (andere Funktionen wie Überholen ankündigen etc. nehme ich hier mal aus), wenn es auch eine mögliche Gefahr für den Straßenverkehr gibt.
Demnach wäre das Warnen vor Blitzgeräten etc. eigentlich zumindest eine Ordnungswidrigkeit.
Allerdings hat Khelle im letzten Punkt völlig Recht:

Nachweisen kanns dir eh niemand und keiner macht sich auch die Mühe ;)

Verfasst: 11 Mai 2004, 19:14
von Lenin
Blitzen kannste dir auch so zurecht argumentiere, dat se als Gefahr darstehen, ich hab schon genug Unfälle gesehen, verursacht durch Vollbremsungen vor Blitzen ...
btw gehört es sich die anderen zu warnen

Verfasst: 11 Mai 2004, 19:19
von Lenin
Was ist eigentlich wenn jemand bei sich im Garten oder auffem Balkon, auf jeden auffem eigenen Grundstück und so das die Nachbarn es möglicherweise spitzkriegen könnten, sich ne "gewürzte" Zigarette durchzieht? Is das legal/geduldet?

Verfasst: 11 Mai 2004, 19:32
von Khellè
Original geschrieben von Lenin
Is das legal/geduldet?
Wieso sollte das legal sein? Besitz von Betäubungs- und Rauschmitteln ist verboten, da ist es völlig egal, ob du im Stadtpark eine durchziehst oder bei dir zu Hause hinter der Klotür. Ob deine Nachbarn dann etwas unternehmen ist deren Angelegenheit, ich bin mir sicher, dass sie es rein rechtlich könnten.

Verfasst: 11 Mai 2004, 19:35
von HymnenDerNacht
Original geschrieben von Lenin
Blitzen kannste dir auch so zurecht argumentiere, dat se als Gefahr darstehen, ich hab schon genug Unfälle gesehen, verursacht durch Vollbremsungen vor Blitzen ...
btw gehört es sich die anderen zu warnen

Es gilt rechtlich nicht als Gefahr,da kannst du argumentieren was du willst :razz:

@die gewürzte Zigarette: Ein zweites Mal muss ich Khelle Recht geben,auch wenn es mir mit der Zeit mißfällt ;)

Verfasst: 11 Mai 2004, 20:09
von Lenin
War ja nur Frage :summer:

Die Blitzen gelten zwar als keine Gefahr aber sie SIND eine (dank unangepasster Fahrweise). Aber es stimmt schon nachweisen lässt sich nix

Verfasst: 11 Mai 2004, 20:20
von Khellè
Wieso sind Blitzer eine Gefahr? Wenn ich mich an die vorgeschriebene, meist durchaus sinnvolle Geschwindigkeit halte, gibts da überhaupt keine Probleme und ich muss auch nicht bremsen. Dagegen sind Ampeln ja direkt heimtückisch.

Verfasst: 11 Mai 2004, 20:20
von HymnenDerNacht
:hail:

Verfasst: 11 Mai 2004, 20:31
von Lenin
Geschwindigkeitsbeschränkungen sind meiner Meinung nach SEHR sinnvoll, nur muss ich grade in meinem Job oft feststellen das gerade vor Blitzen sehr viele Unfälle passieren die auch übel enden, me hält sich in 99% der Fälle (einmal geblitzt worden, auf Grund von Dummheit :azzangel: ) auch auf Grund meiner Erfahrungen ans Tempolimit, nur die meisten Autofahrer meinen halt sie sind der Gott der Straße ...
Dagegen sind Ampeln ja direkt heimtückisch.


Das is richtig, Kreisverkehre rocken!

Verfasst: 11 Mai 2004, 20:51
von Mordrag
Das mit Khelle rechtgeben ändert sich nie ;)
Weiss jemand, wie viel Prozent der Körperverletzungs-oder Totschlagsfälle, in denen auf Notwehr plädiert wird, schlussendlich als Notwehr anerkannt und freigesprochen werden?
Und versteh ich das richtig, Notwehr ist , wenn man mit Gewalt auf einen Angriff auf das Leben, Eigentum oder Ehre reagiert--das heisst, ich könnte theoretisch (mal abgesehen von Verhältnisparagraphen oder so) freigesprochen werden, wenn ich jemanden erwürge, wenn er mir ins Gesicht gespuckt hat? (ja, blödes Beispiel)

Verfasst: 11 Mai 2004, 20:55
von Lenin
Dat mit Ehre glaub ich nicht und anspucken is nicht wirklich nen Angriff der Gegenwehr rechtfertigt ... :summer: (höchstens ne Anzeige wegen was weiß ich nicht ...)
Und Verhältnismäßigkeit ist sehr angebracht ....

Verfasst: 11 Mai 2004, 21:07
von Khellè
@Mordrag: Meines Wissens nach führen Kurzschlusshandlungen, bedingt durch beleidigendes Verhalten des Opponenten, zu einem verminderten Strafmaß (im Gegensatz dazu, wenn die Aggression von einem selber unmittelbar ausgeht). Das heißt also, wenn du jemandem, der dich vorher angespuckt hat (was ja noch wesentlich schlimmer als ein allein verbaler Angriff ist), mal eins gepflegt auf die Zwölf gibst, wird dein verletztes Ehrgefühl vor Gericht berücksichtigt. Inwiefern dies jedoch das Straßmaß mindert, weiß ich leider nicht.

Mit der Notwehr ist das ja ohnehin so eine Sache. Im sprichwörtlichen Eifer des Gefechtes wird schon so mancher etwas über die Stränge geschlagen haben. Ich könnte mir gut vorstellen, dass jemand, dessen Leben unmittelbar bedroht war, selbst nach Kampfunfähigmachen des Angreifers lieber noch einmal zutritt, um ganz sicherzugehen, dass die Person auch nicht wieder aufsteht. Und im Prinzip ist es auch mit anderen Delikten das gleiche. Ich möchte nicht wissen, wieviele Leute schon irgendjemandem eine Beule ins Auto gefahren haben, und dann mehr oder weniger panisch geflüchtet sind, nur um dann zu Hause zu klarem Verstand zu kommen und Schuldgefühle zu haben. Alt aber wahr: "Hinterher ist man immer schlauer".


@Lenin: Stimmt, Kreisverkehre sind manchmal schon ganz praktisch. Aber wo wir schonmal beim Thema "Gott der Straße" sind: Hat irgendjemand schonmal versucht, an einem haltenden Bus wirklich mit Schrittempo vorbeizufahren...? Und wenn ja: In welchem Takt war das Hupkonzert aus Richtung 6 Uhr? ;)

Verfasst: 11 Mai 2004, 21:11
von HymnenDerNacht
:k: Ich hätte es nciht besser ausdrücken können! :k:

Verfasst: 11 Mai 2004, 21:24
von Mordrag
Schonschon, aber Handlungen im Affekt sind ja was anderes als Notwehr. Ich meinte eher , Notwehr im Sinne von Freispruch--oder kann auch auf Notwehr erkannt werden, aber trotzdem verurteilt werden, und besteht dann ein Unterschied zu Affekthandlungen ?
Fragen über Fragen....

Verfasst: 11 Mai 2004, 21:33
von Khellè
@Mordrag: Hier dürftest du einige Antworten finden. Mir kommt dieser ganze Sektor jedoch etwas schwammig vor, wenn man bedenkt, wie viele unzählige Gründe und auch Möglichkeiten es gibt, Gefahr von sich abzuwenden.

Verfasst: 11 Mai 2004, 21:40
von Lenin
Hat irgendjemand schonmal versucht, an einem haltenden Bus wirklich mit Schrittempo vorbeizufahren...?


Ganz am Anfang mal :D
Schritt is aber meiner Meinung nach nen bißchen lahm, klar muss man da langsam fahren, aber 20 oder so würd auch reichen.


Ich finde man sollte mal was erfinden was erkennt wenn man hupen MUSS und wenn mans nicht muss unds trotzdem macht kriegt man eine gezogen oder so *lol*

Die besten sind noch immer die: Unser erlauchtes Gefährt (Rettungswagen) steht mit Blaulicht und Warnblinkern auffer Straße ... meinereiner holt grad nen Koffer ausm Wagen, einer fährt vorbei, hupt und brüllt: ey Kaffeetrinken könnt ihr woanders ....:shakehead:
Oder die die einem auffer Einsatzfahrt auffer Autobahn (Blaulicht/Sondersignal) bis auf 2 Meter auffahren + Lichthupe + Blinker links ... :nono:

Verfasst: 12 Mai 2004, 11:08
von LittleCobra
Original geschrieben von Lenin

Die besten sind noch immer die: Unser erlauchtes Gefährt (Rettungswagen) steht mit Blaulicht und Warnblinkern auffer Straße ... meinereiner holt grad nen Koffer ausm Wagen, einer fährt vorbei, hupt und brüllt: ey Kaffeetrinken könnt ihr woanders ....:shakehead:
Oder die die einem auffer Einsatzfahrt auffer Autobahn (Blaulicht/Sondersignal) bis auf 2 Meter auffahren + Lichthupe + Blinker links ... :nono:
Jau, da muss ich dir Recht geben. Ich binbei der FF und hab auch schon mal so einen Bekloppten erlebt. Zwar waren wir schon da, aber der Typ mäht über unsere Schlauchbrücken drüber und nimmt die erstmal nen Stück mit... *VOLLIDIOT* Hat auch direkt ne Anzeige gekriegt. (Und er musste sich vorher schon durch unsere Fahrzeuge durchmogeln...Also "hab nix bemerkt" is nicht)

Bist du ausgebildeter Assi?

Verfasst: 12 Mai 2004, 16:17
von Lenin
Noch nicht dauert noch nen bißchen, bin aber bald fertig mitm Anerkennungsjahr ...

Aber da passt dann: "Überholen sie ruhig, wir schneiden sie raus"
oder so änhlich

Verfasst: 13 Mai 2004, 12:20
von LittleCobra
Bingo!

Wo machste denn? Interessante Stadt oder hält sich in Grenzen?

Verfasst: 13 Mai 2004, 12:55
von Lenin
Wat heißt interessant ... is schon gut was los, je nach dem auf welcher wache man grad is (grade die jungen Leute wechseln bei uns öfters die Wachen), is Kreisverband Neuss (bei Düsseldorf)

Verfasst: 13 Mai 2004, 13:47
von LittleCobra
Ich bin am überlegen ob ich in die selbe Richtung gehen will. Stehe jetzt vor der Bundeswehr und da muss ich jetzt mal sehn, was danach kommt. Willst du danach weiterhin RTW fahren oder irgendwas anderes machen? Wie schaut das eigentlich mit Praktikas im Rettungsdienst aus? Bei der BF ist das wohl eher schlecht möglich, oder?

Verfasst: 13 Mai 2004, 14:04
von Mafio
Hm Gesetztgebung in Deutschland!

Wie kommt es das im Durchschnitt ein Diebstahl härter bestraft wird als ein Mord?
Da stimmt was nich.

Verfasst: 13 Mai 2004, 14:23
von Barlmoro
jaja... die geschichten der rettungssanitäter. ein kollege von mir hier in wien ist auch einer und erzählt mir da auch immer nette anekdoten. er sagt, dass schlimmste ist es, wenn er mal zB wegen einer rückenverletzung mit blaulicht wirklich langsam fahren muss(sprich 5km/h) , genau weiß, dass jeder kleine ruckler den patienten dauerhaft lähmen kann und dann alle autofahrer hupend und schimpfend an ihm vorbeiziehen und ihn für verrückt erklären.

autofahrer gibts..

zum glück hab ich keines ;)

Gruß
Barl

Verfasst: 13 Mai 2004, 15:15
von LittleCobra
hab ich auch schon gehört, so ne story.

Aber mal zu meinem Problem, ich hab auf ner Site gelesen, dass das strafbar ist und auch kontrolliert wird. Nur winken darf man wohl.... Obwohl ich mich da jetzt nicht in Auto setzen will und nfange wie ein Irrer zu winken.

Verfasst: 14 Mai 2004, 00:10
von Lenin
@Cobra: Ich denk schon, maybe irgendwann Medizin studieren, aber das sind noch Pläne .... Mach doch statt Bundeswehr Zivi auffem RTW o.ä., oder beim Bund Sani (soll man viel lernen)

@thread: nen Kumpel von mir studiert Jura in Fachrichtung k/A, irgendwat mit Verkehr und Transportwesen, auf jeden meinte der, dass es ganz auf den Grünen ankommt, was die machen, quasi nach Lust und Laune bzw. nach Einstellung, wenn du nen "harten" kriegst (ich meine Polizisten ;) ) dann können die dich schon anmeckern wenn du Lichthupe machst nach dem Motto "kannst kommen/fahren", aber ist halt alles sehr lasch.

Verfasst: 14 Mai 2004, 15:32
von LittleCobra
schön und gut, aber beim Bund darf ich nicht in den Saniverein. Warum auch immer.... Zivi aufm RTW hab ich mir auch schon überlegt, aber ich hab michd ann eher auf Bund kontentriert.... Frag mich nicht warum?

Wenn das auf den Bullen ankommt, dann ist das ja wunderbar scheiße... Da muss es doch irgendwo ne Einschränkung geben oder nen Paragraphen....

Verfasst: 14 Mai 2004, 19:33
von Lenin
wenn du eh schon bei der FF bist kannste dich doch da auch verpflichten (war zumindest mal so), dann sagste dat du 8 Jahre oder so dabeibleibst ...

Nen § gibts bestimmt (gibt ja für alles einen), aber k/A wo

Verfasst: 15 Mai 2004, 20:57
von LittleCobra
Sind jetzt glaube ich sieben Jahre, aber ich glaube ich bleibe die nicht mehr bei uns inner Stadt. Und bevor ich da dann Stress bekomme, gehe ich neun Monate Bund... Wie isses denn bei dir? Bist du bei der BF oder machst du bei nem Privatanleger?

Verfasst: 15 Mai 2004, 22:01
von Chaindog
Original geschrieben von Lenin
[B@thread: nen Kumpel von mir studiert Jura in Fachrichtung k/A, irgendwat mit Verkehr und Transportwesen, auf jeden meinte der, dass es ganz auf den Grünen ankommt, was die machen, quasi nach Lust und Laune bzw. nach Einstellung, wenn du nen "harten" kriegst (ich meine Polizisten ;) ) dann können die dich schon anmeckern wenn du Lichthupe machst nach dem Motto "kannst kommen/fahren", aber ist halt alles sehr lasch. [/B]
Hier in Österreich kriegst du fürs mißbräuchliche Verwenden
der Lichthupe von uns "Harten" (ich meine Polizisten) einen "Rechnung" über 21€.

Davon abgesehen machen wir "es" nach Lust und Laune.
Helfen würd auch das Nennen der richtigen Parole!
Dies wirkt aber nur wenn auch der Beamte die Parole kennt.

Ist also doch irgendwie lasch... :D


Ach übrigens:
Die Sache mit den Affekthandlungen beim Mord.... das nennt sich dann "Totschlag"!
Aber das erklär ich euch ein andermal...

Verfasst: 16 Mai 2004, 00:00
von LittleCobra
Ihr habt ja nette krumme Preise da unten....

Verfasst: 16 Mai 2004, 00:41
von jever
Lichthupe: Verboten, da dies ein Gefahrenzeichen ist
Handsignale: erlaubt
ein grosses Schild, auf dem steht :admin: , ähh, ich meint, "Blitzer", ist erlaubt, solange man damit am Strassenrand steht. Am Auto ist es verboten, da TÜV-bedürftig als Anbau.

MfG jever

Verfasst: 16 Mai 2004, 09:43
von Lenin
@Cobra: Bin beim DRK, für die BF muss man bei uns auch Feuerwehrmann sein und das bin ich nunmal nicht ;)

@all: :barl:
return 23.5.
bis denne
Lenin

Verfasst: 07 Jun 2004, 18:25
von morki
Eigentlich passt das hier gar nicht so gut, aber ... *gnarf mümmel meep*


Angenommen ich laufe oder fahre mit dem Rad so durch die Stadt (womöglich auch noch angeheitert :uhoh: ) und sehe eine Polizeistreife, die rumlungert und Leute kontrolliert. Dann wollen die mich kontrollieren - ich gehe zuerst auch darauf ein (oder auch nicht) und dann renne ich urplötzlich weg. Können die einem dann ins Bein schiessen? Ok, ob sie es können hängt von der Treffsicherheit ab (und wieviele AP sie noch übrig haben ;) ) - aber dürfen sie das um einen Flüchtigen zu stoppen?

Ich meine bei meinem herzallerliebsten Anblick würde doch niemand dazu neigen mir Böses zu unterstellen? :azzangel:

Verfasst: 07 Jun 2004, 18:35
von Lenin
K/a aber ich denke dat dies net machen sondern dich mit Hilfe von 300 Kollegen einfangen werden.
Ich weiss nur, dass die bevor se schießen dich auffordern müssen stehen zu bleiben, dann vorwarnen, dann Schuss inne Luft und dann zielen

Verfasst: 07 Jun 2004, 21:29
von Doc
@morki: Nein, dürfen sie nicht. Die Stullen dürfen auch nicht grundlos die Ausweise kontrollieren.
Doc

Verfasst: 08 Jun 2004, 00:07
von Lenin
Nen Grund finden se immer (allgemeine Fahrradkontrolle :D )

Verfasst: 08 Jun 2004, 11:37
von Doc
@Uljanov: Selbst dann darf der Ausweis nur verlangt werden, wenn mit dem Fahrrad etwas nicht stimmt. Oder hat jemand von Dir schon mal vor der Fahrradkontrolle einen Ausweis verlangt ?
Doc

Verfasst: 08 Jun 2004, 13:06
von Lenin
Ne inner Fahrradkontrolle war ich auch noch net, aber in ner allgemeinen Verkehrskontrolle oder in ner Zollkontrolle (ich wohn im 100km Bereich zur Grenze nach Holland).
Mitm Fahrrad reicht auch schon wenn die behaupten du hättest gesoffen und ich glaube die dürfen die Persos auch so kontrollieren es herrscht ja allgemeine Ausweispflicht und wenn man auch noch angesoffen ist .....
Aber egal, schießen dürfen se net dat dürfen nur Söldner :crazy:

Verfasst: 08 Jun 2004, 13:22
von Doc
Aaaach sooo, dann is mir alles klar. Hier stand wahrscheinlich der Ex-/Import von Genussmitteln aus den Niederlanden im Vordergrund...*lol*
Doc

Verfasst: 08 Jun 2004, 14:17
von Lenin
Niiiiiiiiiiiiiieeeeeeeeemaaaaaaaaals :razz: ;)
Aber die Grünen Freunde (nicht Gorro ;)) finden wenn se wollen wirklich überall nen Grund ....