Seite 1 von 1
Umfrage: "Kannibalen-Urteil"
Verfasst: 31 Jan 2004, 16:07
von morki
Findet ihr die achteinhalb Jahre Haft für Armin M., den Kannibalen von Rothenburg, gerecht?
Verfasst: 31 Jan 2004, 19:07
von Borschki
ich wäre für 5 jahre mit anschließender sicherheitsverwahrung.
sollte man nich ma unsere Mods aus der GZ fragen die kennen sih mit solchen fällen viellecuiht bessre aus als son korrupter richter
BorICHMAGKANNIBALENNNICHDIESCHMECKENSO...SEHNIGschki
Verfasst: 31 Jan 2004, 19:34
von Patti
Nein, das ist viel zuwenig. Und dann kann er durch gute Führung frühzeitig entlassen werden. Solche Menschen müssen lebenslang weggesperrt und therapiert werden.
Nein. Völlig überzogen. Jeder Mensch sollte mit seinem Körper machen, was er will. Wenn ich gegessen werden will, das schriftlich hinterlege und dann noch mithelfe meinen Piephahn abzuschneiden und zu verspeisen, danach mich schlachten lasse, dann ist das mein Bier. Warum sollte mein Freund und Helfer jetzt bestraft werden?
Mhh also ich schwank so zwischen diesen beiden Antworten.
Von lebenslang wegsperren halte ich nichts, bringt wohl kaum was und kostet nur. Da wär ne Todesstrafe besser... Dass Verbrecher (ist er überhaupt einer?) wegen guter Führung früher entlassen werden können, halte ich sowieso für einen riesigen Witz. Ist doch Augenwischerei für die Geschädigten.
Ob man solche Menschen therapieren kann? Versuchen kann mans ja.
Naja, da er aber nicht eine wildfremde Person gegessen hat, und da das "Opfer" damit einverstanden war, was solls?

Der Typ scheint mir nicht irgendwie so n Psychopath zu sein; nicht vergleichbar mit nem rückfälligen Sexualstraftäter oder so.
Soll doch echt jeder selbst wissen, was er tut.
Wobei ... es wär auch n merkwürdiges Zeichen für die "normalen Leute auf der Strasse", wenn Kannibalismus nicht bestraft würde...
Der Mensch ist auch n Tier. Und Tiere werden von den Menschen gegessen.
Verfasst: 31 Jan 2004, 20:20
von Pater-7,62
Kanibalismus, kein Wunder bei den Lebensmittelpreisen.
Obwohl, er hat sein Opfer ja nur angeknabbert. Das gab es doch schon bei "Hänsel und Gretel", aber die waren nicht freiwillig bei der Hexe.
Also ich bin für Freispruch, vielleicht frisst Armin M. dann noch paar von den verlogenen Politikern. <--- dahingehend therapieren;)
Ein

für morki`s Poll
Jetzt bin ich aber auch hungrig
Verfasst: 31 Jan 2004, 20:23
von Mordrag
Besser als der Zahnpflege-Poll

Hm, also ehrlich gesagt finde ich den Wunsch, sich essen zu lassen, um einiges kranker als den, jemanden zu essen-posthumtherapie gibts aber leider nicht

Aber fünf Jahre finde ich schon zu wenig, mehr werdens ja nicht.
Verfasst: 31 Jan 2004, 20:27
von Gorgonzola
Original geschrieben von Patriot
Wobei ... es wär auch n merkwürdiges Zeichen für die "normalen Leute auf der Strasse", wenn Kannibalismus nicht bestraft würde...
wie begründest du diese Aussage? Kannibalismus ist imho laut deutschem Recht nicht strafbar. Was ich auch durchaus in Ordnung so finde.
Deswegen wurde er ja auch wegen Totschlags verurteilt.
Da auch Beihilfe zum Mord in Deutschland verboten ist, finde ich eigentlich das Urteil durchaus OK. Ne psychologische Betreuung/Überwachung wär aber trotzallem wohl noch angebracht.
Gorgonzola
Verfasst: 31 Jan 2004, 20:36
von Patti
Original geschrieben von Patriot
Wobei ... es wär auch n merkwürdiges Zeichen für die "normalen Leute auf der Strasse", wenn Kannibalismus nicht bestraft würde...
Original geschrieben von Gorgonzola
wie begründest du diese Aussage?
Weil Kannibalismus in unserer Gesellschaft nicht als normal, sondern als verabscheuenswert angesehen wird.
Kannibalismus ist nicht strafbar, weil es nicht im Gesetz steht. Demnach ist Kannibalismus aber auch nicht zwingend erlaubt. Und ein Freispruch wäre imho falsch gewesen, schliesslich ist ein Mensch gestorben. Aktive Sterbehilfe ist (imho) ja auch nicht erlaubt (und dort stirbt ein Mensch soweit ich weiss auch auf eigenen Wunsch).
Verfasst: 01 Feb 2004, 01:12
von jever
Weil Kannibalismus in unserer Gesellschaft nicht als normal, sondern als verabscheuenswert angesehen wird.
Kannibalismus ist nicht strafbar, weil es nicht im Gesetz steht. Demnach ist Kannibalismus aber auch nicht zwingend erlaubt. Und ein Freispruch wäre imho falsch gewesen, schliesslich ist ein Mensch gestorben. Aktive Sterbehilfe ist (imho) ja auch nicht erlaubt (und dort stirbt ein Mensch soweit ich weiss auch auf eigenen Wunsch).
Wenn Metzger Meier 100 Schweine töted, bekommt er dafür Geld. Wenn er Oma Krause's Dackel tötet, bekommt er eine Strafe.
Die Bezahlung und die Strafe sind beide rechtskonform. Die eine Sache wird als normal, die andere als verabscheungswürdig, überwiegend von den selbern Leuten, angesehenen. Erkläre mir das mal bitte
Was ist Kanibalismus? Eine Krankheit? Schuldunfähigkeit! Aufgrund der Religion? Freiheit der Religionsausübung! Eine Abart der sexuellen Spielerein? Genauso wie SM-Spiele (Körperverletzung)!
Die Frage ist doch eigentlich, wie und warum das Opfer zu Tode gekommen ist.
Also ist Kanibalismus durch das deutsche Strafgesetz abgedeckt. Entweder Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen oder Störung der Totenruhe. Wozu noch ein Extragesetz? Und wofür?
Nur, um die Scheinheiligkeit in manchen Dingen zu übertünchen?
MfG jever
P.S.: Nein, ich bin kein Veganer, ich esse gerne totes Tier.
Verfasst: 01 Feb 2004, 18:28
von guilty
LIEBER HERR MORKI, ICH MÖCHTE DARAUF HINWEIßEN, DASS DIESER KANNIBALE AUS ROTENBURG (OHNE H!!!!!) KOMMT, NICHT AUS DER STADT IN DER ICH LEBE!!!!! :evil:
sry, aber das musste mal gesagt werden.........
Verfasst: 01 Feb 2004, 18:40
von morki
Ersteinmal recht vielen Dank für eure Beteiligung. Ich hätte nicht erwartet, dass auch hier so viele meinen, dass er zu milde abgeurteilt wurde. Ausserhalb (also in den Medien und von den ganzen alten Leuten

) bekommt man ja immer gesagt, dass dieser Mann so ziemlich das
letzte getan hat und deshalb nicht mehr in die Öffentlichkeit darf/soll.
Es ist doch so, dass er extra nach Leuten gesucht hat, die das freiwillig machen und dann aus dieser Menge von "Esswilligen" hat er nocheinmal gefiltert und sich einen ausgesucht, der ihm gefallen hat und der zu der Schlachtung nicht zugestimmt hat, weil er gerade mal so eine Phantasie hatte und für eine kurze Zeit mit diesem Gedanken, sie essen zu lassen, gespielt hat. (Das heisst, ich denke: Wenn man selber mitmacht, sollte man sich das überlegt haben. Vor allem das das ja nicht rückgängig zu machen ist.) Wenn aber unser Kannibale jetzt nachts auf die Strasse gegangen wäre und dann dort jemanden erstochen und danach nach Haus geschleppt hätte und dort zerstückelt und in die Kühltruhe getan hätte, dann wäre das ein Grund ihn zu verklagen.
Was wäre gewesen, wenn sich das Opfer selber umgebraht hätte und er würde dann die Reste essen? [Da würden sie vielleicht sagen: Beihilfe zum (Selbst)Mord, weil er ihn ja dann sterben lassen hat und nicht den Notarzt rief.]
Oder wenn er auf dem Nachhauseweg einen Unfalltoten findet und den mitnimmt? Strafbar? Unmoralisch?
Guilty, und du bist ja nur eifersüchtig, weil sich Armin sein Essen selber zubereitet hat und deshalb keinen Koch braucht.

Verfasst: 01 Feb 2004, 18:46
von Patti
Joa ... der Guilty ... unser Chefkoch ^^
Was gibbets denn bei dir so auf der Speisekarte?
Pat:Dti
Verfasst: 01 Feb 2004, 18:56
von derLumpi
glasierte Fingerkuppe:D
Verfasst: 01 Feb 2004, 19:02
von Gorgonzola
Original geschrieben von morki
Oder wenn er auf dem Nachhauseweg einen Unfalltoten findet und den mitnimmt? Strafbar? Unmoralisch?
strafbar sicher:
StGB § 168 Störung der Totenruhe
(1) Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, [...] wegnimmt [...] wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__168.html
Gorgonzola
Verfasst: 01 Feb 2004, 19:14
von guilty
ich äußer mich jetzt da garnich zu *grummel*
Verfasst: 01 Feb 2004, 20:46
von insert_name
Dieser Fall ist meiner Meinung nach ein Zeichen, dass in der BRD eine unabhängige und funktionierende Justiz herrscht.
Durch die herrschende Rechtslage ist die Verurteilung genau richtig begründet. Nur dass der Herr Meiwes als nichttherapierbar zählt und nicht in Sicherheitsgewahrsam kommt, irritiert mich.
Schließlich haben wir ein curatives Strafsystem und kein präventives.
Verfasst: 01 Feb 2004, 23:56
von jever
Nur dass der Herr Meiwes als nichttherapierbar zählt und nicht in Sicherheitsgewahrsam kommt, irritiert mich.
Schließlich haben wir ein curatives Strafsystem und kein präventives.
Naja, is etwas ausführender zu erklären.
Sicherheitsverwahrung würde vorraussetzen, dass eine Gefahr für die Allgemeinheit besteht.
Dazu müsste Herr Meiweis im pathologischen Sinne krank sein oder ein kaltblütiger Mörder.
Ein Mörder ist er nicht, wie das Urteil festgestellt hat.
Pathologisch krank ist er allerdings auch nicht, da er als voll schuldfähig gilt.
Als nicht krank gibt es keine Zwangstherapie. Das ist einfach so, da man gesunde Menschen nicht zu einer Behandlung zwingen kann.
Demnach war er zum Zeitpunkt der Tat voll schuldfähig, demnach müsste man einen Mord nachweisen.
Ein Mord aus niederen Beweggründen, nämlich wegen des genannten Sexualltriebes, impliziert allerdings, dass Herr Meiweis psychisch krank ist, ergo kein Mord, sondern ein Totschlag, da er ja dann nicht schuldfähig gewesen wäre.
Also, zwei Möglichkeiten:
1. Er ist krank. Dann bekommt er eine Zwangstherapie, sprich Einweisung in die Psychatrie. Das geht nicht, da er als gesund gilt.
2. Er ist gesund. Dann fallen die niederen Beweggründe weg, da er dann krank wäre.
Aber!:
Das Opfer hat nachweislich mehr oder weniger freiwillig mitgemacht. Es wurde weder durch direkte oder indirekte Gewalt gezwungen zu dem, was passiert ist.
Da nicht nachgewiesen werden kann, dass er Selbstmord begehen wollte, fällt Tötung auf Verlangen weg. Da er jedoch dem Tot und dem aufgegessen werden nicht abgeneigt war, ist es auch kein Mord.
Und dazwischen gibt es nunmal nur den Totschlag.
So, ich hoffe, es kommt ein ganz klein bisschen raus, was ich meine, da es sehr schwer zu schreiben ist.
MfG jever
Verfasst: 02 Feb 2004, 10:40
von insert_name
Das klingt sehr logisch und dann ergibt das es , so begründet auch Sinn, dass er nicht in Therapie "muss".
Verfasst: 03 Feb 2004, 12:32
von Buntaro
Der gehört auf jeden Fall ins Krankenhaus - nach der Gefängnisstrafe von 15 Jahren.
Zum Aspekt, dass das Opfer den Tod wollte, will ich mal folgendes in den Raum stellen:
können uns alle Selbstmörder bzw suizidgefährdete Personen egal sein ? Haben wir als Staat und Gesellschaft nicht Verantwortung, dafür, dass sie weiterleben, dass das Leben lebenswert wird ?
Nur weil einer sterben will, entlastet das für mich noch lange nicht den Täter.