Vor Jahren hatte ich mal mit k&m-elektronik etwas Hickhack wegen einer kaputten CPU und da es sich bei solch kleinen Summen von 100-200 nicht lohnt, gleich einen Anwalt einzuschalten, wenn man sich nicht auf dem friedlichen Wege einigen kann, steht man dann oft mit leeren Händen und ohne Geld da. Damals hatte ich per Nachname bezahlt, dass heisst bar auf die Hand für den Postbeamten (sind das eigentlich noch beamte oder nur noch normale Angestellte?) beim Paketempfang - Druckmittel hat mal also keine, wenn die Ware beschädigt ist (also nicht die Kiste äusserlich, was man gleich reklamieren könnte bei der Annahme). Damals sagte man mir per Mail, dass ich selbst schuld wäre, wenn am Die etwas abgesplittert wäre, weil bei ihren Verpackungsmethoden sowas unmöglich wäre ... *-> Arschkarte*.
Jemand meinte damals zu mir, dass ich, wenn ich schon Nachname mache, dann doch mit Scheck zahlen hätte sollen und den dann eben platzen lassen, wenn die Ware im Sack ist. Geht das? Ist das möglich und legal?
Weitere Zahlwege wären ja noch: Abbuchung vom Konto und Überweisung ... bei ersterer müsste man ja "Einspruch" einlegen können innerhalb einer Frist, bei zweiter hat man den Zonk, da man ja im vorraus zahlt.
Ich kenne mich nicht so aus bei Bankgeschäften usw. ... hat jemand noch'n paar Tipps? *liebguck*

Oder wie man sich bei Onlinekäufen schützen kann?