(potentielle) Onlinekauf-Absicherungen

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morki
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(potentielle) Onlinekauf-Absicherungen

Beitrag von morki » 13 Okt 2003, 20:57

Ich wollte euch mal befragen, ob ihr noch irgendwelche Ideen habt, wie man sich bei einem Onlinekauf gegen Nepp/kaputte Ware/nicht-rücknahmewillige Shops schützen kann.

Vor Jahren hatte ich mal mit k&m-elektronik etwas Hickhack wegen einer kaputten CPU und da es sich bei solch kleinen Summen von 100-200€ nicht lohnt, gleich einen Anwalt einzuschalten, wenn man sich nicht auf dem friedlichen Wege einigen kann, steht man dann oft mit leeren Händen und ohne Geld da. Damals hatte ich per Nachname bezahlt, dass heisst bar auf die Hand für den Postbeamten (sind das eigentlich noch beamte oder nur noch normale Angestellte?) beim Paketempfang - Druckmittel hat mal also keine, wenn die Ware beschädigt ist (also nicht die Kiste äusserlich, was man gleich reklamieren könnte bei der Annahme). Damals sagte man mir per Mail, dass ich selbst schuld wäre, wenn am Die etwas abgesplittert wäre, weil bei ihren Verpackungsmethoden sowas unmöglich wäre ... *-> Arschkarte*.
Jemand meinte damals zu mir, dass ich, wenn ich schon Nachname mache, dann doch mit Scheck zahlen hätte sollen und den dann eben platzen lassen, wenn die Ware im Sack ist. Geht das? Ist das möglich und legal?

Weitere Zahlwege wären ja noch: Abbuchung vom Konto und Überweisung ... bei ersterer müsste man ja "Einspruch" einlegen können innerhalb einer Frist, bei zweiter hat man den Zonk, da man ja im vorraus zahlt.

Ich kenne mich nicht so aus bei Bankgeschäften usw. ... hat jemand noch'n paar Tipps? *liebguck* :confused:

Oder wie man sich bei Onlinekäufen schützen kann?
coffee grinder

RazorLamont
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Beitrag von RazorLamont » 13 Okt 2003, 21:29

ich habe neulich einen bericht gesehen (oder wars gelesen ? egal) wo es darum ging das ebay zumindest treuhänder anbietet.

das klingt erstmal recht gut nur leider gab es nun da auch wieder nepper, schlepper, bauerfänger.

Also kurz um : es gibt treuhänder die ebend das machen was du suchst, nur frag mich nicht welche davon seriös sind.
droit au but

OM

bin wieder da
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Beitrag von bin wieder da » 13 Okt 2003, 21:59

- *lol*, wenn man gelieferte ware zu schrott verarbeitet (u.a. bei dies von amd cpus ja sehr beliebt), wird wohl kein händler der welt die defekte ware gegen geld zurücknehmen.
- ansonsten mal nach wirklich seriösen händlern umschauen, z.b. das bewertungssystem auf geizhals.at ist da 'ne ganz brauchbare hilfe.
- die meisten händler liefern sowieso nur gegen vorkasse per überweisung oder gegen nachnahme
- mal nach händlern in der umgebung umschauen, bei denen man persönlich vorbauschauen kann. auch wenn's im ersten moment ein wenig teurer ausschaut, im reklamationsfall und bei sonstigen problemen hat man die kohle schnell wieder raus, die sonst unter umständen für rücksendungen, telefonate etc. draufgeht
- wenn man keine oder wenig ahnung hat lieber den fachmann ranlassen, kostet zwar, macht sich am ende aber eventuell doch bezahlt
- gute rechtsschutzversicherung abschließen, damit im härtefall auch das bekommt, was einem zusteht
- http://www.dau-alarm.de ist lustig, da kann man sehen mit was für dumdreisten pack sich so mancher händler so rumschlagen muß

Doc
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Beitrag von Doc » 15 Okt 2003, 12:52

Hm,
(1) für heikle online Geschäfte empfehle ich eine gesonderte Kreditkarte mit niedrigem Limit.
(2) den Unsinn mit der Verpackung, die angeblich der Empfänger beschädigt hat, ist ganz beliebt. Das ist aber kein Einwand. Jeder Hersteller ist verpflichtet, die Ware zurückzunehmen, auch wenn Verpackung beschädigt.
(3) Wer behauptet, dass der Empfänger die Ware beschädigt hat, muss dies beweisen. Anders lautende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)sind nichtig. Übrigens sind solche AGB ein beliebter Trick bei unseriösen Händlern.
(4) Bei Geschäften im Internet besteht ein Widerrufsrecht. Die Frist dafür beträgt zwei Wochen, der Widerruf muss nicht begründet werden.
(5) Mein Vorschlag: Wenn sich Händler trotz dieser Rechtslage sträuben, würde ich einfach einen (kostengünstigen) Mahnbescheid erwirken. Inhalt: Rückzahlung der Kohle und Abnahme der Sache.
So, das wars ersma,
Doc

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