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ScHeIsS ReChTsSyStEm in Deutschland: VOTE

Verfasst: 08 Dez 2002, 20:03
von NewAge_Sniper
yo will euchn Beispiel geben.

um nich wieder auf die Kiffer:Vergewaltiger Diskussion zurückgeben einmal aus einem anderen Millieu.

Ein Jugendlicher der einen Unfall gebaut hat weil er versehentlich die Fahrbahn gewechselt hat, wurde angeklagt. is normal, aber er hat dann seine Freunidn zu einer Flaschaussage genötigt. die ist aber unter der vernehmmung der VERSICHERUNGSAGENTUR zusammengebrochen. also sie hat dann die Wahrheit gesagt, er hat aber weiterhin geleugnet. Und wegen so einem scheiss bei dem eine fahrlässige schwere körperverletzung(die andere fahrerin hat sich den arm gebrochen :lol: ) begangen wurde ind tateinheit mit nötigung und falschaussage bei gericht wird der arme kerl zu EINEM JAHR freiheitsstrafe OOOOHHHHNNNNEEE Bewährung verknackt.

Und in der selben zeitung EINE SPALTE tifer, wurde ein Vater der sein eigenes kleines kind vergewaltigt hat zu zwei jahren auf Bewährung verurteilt.

IST DAS NOCH NORMAL?!!!!???
Babylon stinkt :FU: :FU: was haltet ihr davon? also ich finde es unmöglich und so passiert das häufig

Verfasst: 08 Dez 2002, 20:08
von Tempest
ich finds toll. wieso kann ichn dafür net voten? :confused:

:crazy:

Verfasst: 08 Dez 2002, 20:11
von icecoldMagic
naja, is schon ein bißchen merkwürdig :susp:

Verfasst: 08 Dez 2002, 20:15
von Chaindog
Ersteres Urteil find ich ok.
Beim Zweiten hätte der Richter noch ordentlich was draufpacken können!

Das mit den Gesetzen ist so eine Sache.
Kauf dir mal ein Strafgesetzbuch. Das macht vieles klarer und verständlicher.
In Zeitungsberichten wird durch die Verwendung gewisser Wörter immer in die eine oder andere Richtung gelenkt oder die Berichte werden von Leuten geschrieben die selbst keine Ahnung von diesen Dingen haben.
Die Gesezte sind meinst nicht so schlecht.
Nur bei den Juristen muss man sich manchmal an den Kopf fassen. *kopfschüttel*

Verfasst: 08 Dez 2002, 20:55
von NewAge_Sniper
ich bin aufm wirtschaftsgymnasium, und hab nen bgb, stgb ja sogar ne bayrische verfassung :D !!! ausserdem is das mein Lieblingsfach und ich will Jura studieren...deswegen setz ich mich ja auch damit auseinander!!!

und deswegen meine ich ja man sollte was ändern, vor allem in puncto IN TATEINHEIT.wenn man die ganzen mindestmaße zusammenrechnet is man in so einem schlichten Fall schnell bei einem Jahr,(mindestmaß) und genau da muss angesetzt werden, dass da enorme abstriche gemacht werden!

Verfasst: 08 Dez 2002, 21:17
von Lytinwheedle
Das erste Urteil ist gut. Das zweite... Naja... Natuerlich weiss man nicht was da wirklich passiert ist, und was der Typ wirklich gemacht hat. Zeitungen verdrehen alle sehr schnell um eine schnelle Schlagzeile zu haben... Hehe, Kinderschaender haben sowieso keinen Spass im Knast :D :evil:

Verfasst: 08 Dez 2002, 21:24
von Khellè
Stimmt schon. Außerdem kommt es auch sicherlich auf den Richter und den Eindruck, den der Angeklagte auf diesen ausübt, an.

Verfasst: 08 Dez 2002, 21:26
von NewAge_Sniper
wenn man als kinderficker nen guten eindruck hinterlassen kann tuts mir leid

Verfasst: 08 Dez 2002, 21:30
von Lytinwheedle
Woher weisst du dass er ein Kinderficker ist? Warst du anwesend? Die Scheisse in die in den Zeitungen steht wuerde ich nicht einfach so glauben! Und es ist kein guter Ansatz fuer einen potentiellen Jura-Studenten.

Verfasst: 08 Dez 2002, 21:57
von NewAge_Sniper
*lol*


ok, ich weiß e snich aber ich muss mich mit dem zufrieden geben was da steht. und wenn die zeitung dass schreibt dann denke ich mal schon dass ein rechtskräftiges urteil vorhanden ist, womit er nach dem gesetz ein kinderficker ist.. :D ;)

es is einfach shioce, da wird wieder ein gutachten nach dem anderen gemacht, schwere kindheit, tausende mildernde umstände etc etc und dann kann man ne strafe so extrem drücken, und ob dass jetzt der fall in der zeitung war ode rnich, das passiert dauernd und dann kommen se wieder raus(meist auf bewährung) und werden rückfällig. und sowas könnte vermieden werden. ausserdem is doch auch ne ungerechtigkeit vorhanden wie in fall nummero1 da oben EIN JAHR OHNE BEWÄHRUNG WEGEN SO NER SHICE!!!!!!!!!(und wenn du sagst die zeitungen schreiben nur müll, dann kann ich kontern, weil sie schreiben Müll der interessant sein soll, weswegen der Fall wenn er nich so war noch harmloser war)und dann unten drunter dass mit dem vater.

Wenn dus mr immernoch nich glaubst dass es an der zeit für Änderungenetc. wäre dann können wir wieder aufs geliebte thc beispiel zurückkommen ;)

Verfasst: 08 Dez 2002, 22:25
von Lytinwheedle
Tja, aber was dann fuer Kinderschaender? Alle toeten? Egal wie krass oder 'harmlos' die sind? Kinderschaender sind auch die Leute die mit einer 15 jaehrigen Sex haben (auch wenn jeder einverstanden ist) wenn sie schon volljaehrig sind. Da gibt es soviele unterschiedliche Faktoren... Die Taten von Marc Dutroux in Belgien sind weitaus schlimmer als das was dieser scheiss Vater gemacht hat.

Und der kleine Vichser der meine KFZ-Versicherung teurer werden laesst war wohl zu schnell unterwegs...?

Verfasst: 09 Dez 2002, 12:27
von NewAge_Sniper
:confused: :confused: :confused:

sag mal hassu se noch alle#ß ich rede von einem vater der sein Kind gefickt hat! und nich von nem 18^jähjrigen der seine 13 jährige frundin vögelt! und du redest immer von pauschalen strafen... das is einer der punkte die angegriffen werden müssen.

ja sicherlich härtere strafen für kinderschänder auf jeden fall, unter 10 jahren gefängniss und danach unterbringung in einerAnstalt sollte eigentlich nichts gehen :D

und dieses kleine Argument mit dem Volljährigen.... du hast zwar recht aber deswegen meine ich ja unter system is beschissen.....

Verfasst: 10 Dez 2002, 19:04
von Fossi
Sexualstraftaten werden in Deutschland oft als Vergehen und nicht als Verbrechen aufgefasst. Somit sind viele "schwache" Urteile erklärbar. Ich bin allerdings schon der Meinung das bei diesen Delikten höhere Strafen sinnvoll sind. Aber ich halte nichts von "Schwanz ab"- und "Für immer wegsperren"-Parolen.

Dass der Jugendliche 1 Jahr Gefängnis bekommen hat, dürfte wohl eher mit der Falschaussage (unter Eid ? ) zu tun haben, als mit dem eigentlichen Unfall. Das Urteil geht in Orndnung.

MSG Fossi

Verfasst: 10 Dez 2002, 19:30
von NewAge_Sniper
meinei9d is ein jahr, aber das war nur Nötigung zur Falschauassage in einer verhandlung um eine Fahrlässige Körperverletzung und dafür jemanden ein jahr wegzusperren is gar nich ok!

wer redet hier von Schwanz ab, aber ich bin für Unterbringung in Gruppenzellen :D ;) *lol*

Verfasst: 10 Dez 2002, 20:28
von Darkhunter
Naja, wenn ich da mal so Richtung USA schiele dann bin ich plötzlich sehr zufrieden ;)

Vielleicht könnte man hier und da mal etwas härter bestrafen aber im Großen und Ganzen isses doch gut wie es ist...

Verfasst: 10 Dez 2002, 21:33
von Basilisk
Ich meine die erste Strafe war zu Hart.
Die zweite irgentwie "zu weich" aber wer schon mal gehört hat wie die im Knast mit Vergewaltigern umgehen, dann würden die ja nicht sehr lange ungeschädigt rumlaufen.

Verfasst: 10 Dez 2002, 22:25
von jever
1. Strafe: Der hat nochmal Glück gehabt. Eine Anstifftung zur Falschaussage wird nicht ohne Grund in Erwachsenenstrafrecht nicht unter 2 Jahren bestraft. Stell Die mal vor, jemand belastet Dich, ihn zusammengeschlagen zu haben, weil er Dir eins auswischen will. Seine Zeugen sind gekauft. Wenn das später rauskommt, dürfen die falschen Zeugen einfach mit 100 Euro Strafe nach Hause gehen, während Du im Knast warst? Denk mal so rum.

2. Strafe: Das deutsche Strafmaß ist einfach zu gering. Der Richter hat ein von bis, und muss die jeweilige Tat angemessen dort einordnen. Dabei gilt die Höchststrafe für entsprechend brutale Dinge. Wenn er diesen einen Mann, bei dem wir nicht mal die Umstände kennen, mit der Höchststrafe belegt, was macht er dann mit einem anderen, der wesentlich skrupeloser/ brutaler vorgegangen ist? Die Strafrahmen werden nicht von den Richtern, sondern vom Bundestag festgelegt. Da muss sich allerdings tatsächlisch noch einiges tun.

MfG jever

Verfasst: 11 Dez 2002, 00:54
von Lytinwheedle
Ja, ich kann mir auch vorstellen dass die zweite Strafe nicht hart genug war, aber der erste der hat es verdient!

Verfasst: 11 Dez 2002, 14:37
von Roughneck0815
Um mal vom vieldiskutierten Kinderschänder wegzukommen, es muss sich meines Erachtens eine Menge ändern.

Jeder lernt, daß Recht und Gerechtigkeit nicht immer das selbe sind, doch müsste nicht in jedem Fall, in dem festgestellt wird, daß das Recht ungerecht ist, das Recht geändert werden?
Es kann doch zum Beispiel nicht sein, daß eine unrechtmäßige Geldforderung rechtmäßig wird, wenn eine Einspruchsfrist versäumt wurde. Selbst wenn der Betroffene 100%ig nachweisen kann, daß er z.B. gar nichts bei dieser Firma gekauft hat, ist da nichts mehr zu machen.

Auch müsste der Instanzenweg verkürzt werden. Eine lange Prozeßdauer nützt nur denen, die viel Zeit und Geld haben. Natürlich kann der "kleine Mann" in der 1. u. 2. Instanz unterliegen und in der 3. Recht bekommen, doch genauso kann er Pech haben und in der letzten unterliegen.

Auch sollten unsere angeblich so überlasteten Richter nicht jeden Mist zur Entscheidung annehmen. Wenn einer klagt, weil jemand ihm den Finger gezeigt hat, die Farbe seiner Haare anzweifelt oder der Gartenzwerg des Nachbarn die Hosen runter lässt sollte man ihm die Akten um die Ohren hauen und ihm eine saftige Strafe wegen Mißbrauch des Gerichts aufbrummen.

Unsere Politiker haben ja auch keine hohe Meinung von der Justiz (der Satz "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand" ist schließlich ein vernichtendes Urteil), doch keiner traut sich heran.


Trotz allem geht es uns aber im Vergleich zu den meisten Ländern der Welt recht gut.

Roughneck0815

Verfasst: 11 Dez 2002, 18:58
von Piccolo
Original geschrieben von Darkhunter
Naja, wenn ich da mal so Richtung USA schiele dann bin ich plötzlich sehr zufrieden ;)
JA ganz klasse! und am besten die Todestrafe wiedereinführen...die Amis haben den Schuß nich gehört...

Verfasst: 11 Dez 2002, 19:28
von jever
@Rough:
1.: Hast Du dafür ein Beispiel? Wenn ich keine Leistungen oder Waren erhalten habe, gibt es auch keinen Vertrag. Wenn ich keinen Vertrag habe, brauche ich auch nicht zu zahlen.

2.: Der Instanzenweg ist so vollkommen in Ordnung. Und zu den Kosten: Wozu gibt es eine Rechtschutzversicherung? Ausserdem kannst Du Prozessbeihilfe beantragen, die du auch bekommst, wenn kein Millionär bist.

3.: Das liegt nicht an den Richtern, sondern daran, dass die Leute wegen allem gleich klagen. Wo willst Du die Grenze ziehen zwischen berechtigt und unberechtigt?

4.: Das glaub ich bei Politikern sofort, besonders bei Schrotter und Co.!:D Aber wer macht den die Gesetze, an die sich die Richter halten? Die Richter?

5.: Stimmt!

MfG jever

Verfasst: 11 Dez 2002, 21:00
von Darkhunter
Original geschrieben von Darkhunter
Naja, wenn ich da mal so Richtung USA schiele dann bin ich plötzlich sehr zufrieden ;)
...mit dem deutschen Rechtssystem

Nur, dass wir uns da verstehen, Piccolo ;)

Dark*dieAmissinddanochirreralssonst...*hunter *hehe*

Verfasst: 12 Dez 2002, 20:32
von Piccolo
ach ja hm na gut ein kleiner verständniss fehler meinerseits....
aber trotzdem mag ich die amis net...

Verfasst: 13 Dez 2002, 17:05
von Roughneck0815
@Jever:
1.: Wenn du mit einer falschen Geldforderung zum Gericht gehst und dir einen Mahnbescheid ausstellen lässt und ihn an den angeblichen Schuldner schickst ist es zunächst mal amtlich.
Der "Schuldner" bekommt eine Rechtsbelehrung, und wenn er Widerspruch einlegt (was kein Geld und wenig Mühe kostet) ist der Mahnbescheid hinfällig.
Wenn er es aber nicht tut wird die Sache unwideruflich rechtskräftig.
Natürlich werden die meisten sagen: "Selber schuld", aber es gibt nun mal Leute, deren geistige Fähigkeiten nur für einfachste Dinge reichen und die abstrakte juristische Vorgänge nicht begreifen. Die schmeißen dann unberechtigte Forderungen einfach weg.
Durch diese Regelung können sie gnadenlos über den Tisch gezogen werden.

2.: Als kleiner Handwerker bist du pleite, bevor du Geld für deine Arbeit siehst. Ein weiteres Beispiel ist dieser sogenannte Adlige ("sogenannt", weil es Adel, also Leute die "edler" als andere sind, nicht gibt), der nach der Wende Ansprüche auf halb Rügen erhob. Die Leute, die das Land besaßen, konnten nicht investieren, da sich der Prozeß ewig hinzog. Darum mußten sich einige "freikaufen" und der "Adlige" hatte einen Schnitt gemacht, obwohl er in letzter Instanz verlor.

3.: Die Grenze ist dort, wo niemandem ein Schaden entstanden ist. Den Tatbestand "Beleidigung" (nicht mit "Übler Nachrede" zu verwechseln) kann man meines Erachtens ganz streichen.
Von einigen Klägern (z.B. dem mit den Haaren) könnte man natürlich auch etwas mehr Vernuft erwarten, aber Richter, die Fröschen das Quaken verbieten (wegen der Lärmbelästigung), gleichzeitig aber dem Teichbesitzer das Abschaffen der Frösche verbieten (wegen des Tierschutzes) sollte man mal zum Arzt schicken.

4.: Aber wenn unterschiedliche Instanzen bei absolut gleicher Gesetzes- und Beweislage zu unterschiedlichen Urteilen kommen stimmt etwas nicht. Entweder sind die Gesetze völlig unverständlich oder die Richter entscheiden nach Lust und Laune.

Roughneck0815

Verfasst: 13 Dez 2002, 17:20
von jever
1.: Der Mahnbescheid ist zwar rechtskräftig und man muss erstmal zahlen, aber man kann sich das Geld zurückholen. Eine falsche Rechnung einzutreiben läuft auf Betrug hinaus. Damit kriegst Du nicht nur dein Geld wieder, sondern derjenige auch noch eine schöne Strafe.

2.: Dieser speziele Fall ist nich zu verallgemeinern. Hier hatten 2 Personen das Recht auf das selbe Grundstück. Sowas passiert äusserst selten.

3. und 4.: Hast Du bereits beantwortet. Die Gesetze sind zum Teil widersprüchlich und lassen viel Raum zum interpretieren, wie eben in dem Fall mit den Fröschen.
Das mit der Beleidigung: Ich weis nicht, ob das so gut wäre. Der Ton untereinander verkommt immer mehr, was man ja auch hier im Forum feststellen kann. Da finde ich Strafen nicht so schlecht. Sie mindern wenigstens die schlimmsten Auswüchse. Aber das ist meine persönliche Meinung.

MFG jever