OT - story

Söldnerkneipe für alle Themen abseits von Jagged Alliance. Vom kurzen Plausch zwischen zwei Einsätzen bis zur Grundsatzdebatte über Gott und die Welt ist hier alles willkommen...

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Kenai
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Beitrag von Kenai » 26 Jul 2001, 00:00

2 BulletSix

Falls du vom Fach ;) bist kennst du sicher Baaden aus Köln.
Als ich selbst noch dort trainierte hatte Rene - seines Zeichens mehrfacher deutscher (Jugend)Meister - eine erstklassige "Selbstverteidigung für Frauen" angeboten.

Dabei achtete er besonders darauf, dass für die vermittelten Angriffstechniken wenig Körperkraft von Nöten war.

Erklärtes Ziel war den Agressor mit seinem Schmerz zu beschäftigen um in Ruhe abhauen zu können.

Meine Damalige hatte echt Spaß daran, während ihre Schwester es einfach nicht übers Herz brachte den gut gepolsterten Trainer auch nur andeutungsweise z. B. in die Weichteile zu treten.

Damit will ich schlicht aufzeigen, dass es derart gewaltfreie Menschen gibt die sich im Ernstfall frühestens bei der Erkenntnis des nahen Todes - und dann ist es zu spät - wehren können.

Außerdem sind die Kenntnisse im Ernstfall wenig hilfreich, da zumindest ein bestimmter Teil der Täter - und um den geht es ja eigentlich in diesem Thread - immer darauf achtet ihrem Opfer keine Chance zu lassen.
Gegen (angetrunkene) Gelegenheitsvergewaltiger ist es aber wirklich hilfreich.

Der wirklich positive Effekt von Kampfsportkenntnissen ist das gesteigerte Selbstvertrauen. In verschiedenen voneinander unabhängigen Studien wurde nämlich übereinstimmend festgestellt, dass es einen sogenanntes Opfertyp gibt.

Der potentielle Gewalttäter erkennt schon an der nonverbalen Kommunikation ob sich vor ihm jemand befindet mit dem er leichtes Spiel hat oder eben auch nicht. Im Zweifelsfall wird er sich in den allermeisten Fällen ein anderes Opfer suchen.
Einige wenige Täter lieben aber selbstbewußte Opfer - gerade weil es ihnen Spaß macht deren Willen zu brechen.

Aber deine Kernaussage stimmt - egal was später die Richter sagen - Gegenwehr ist immer gut. Schon allein deswegen weil das Opfer, selbst wenn die Abwehr nicht zum Ziel führt, später die Sache ohne Selbstvorwürfe besser verarbeiten kann.

Eine gute "Selbstverteidigungsmethode" ist aber der Alarmstick. Frau befestigt ihn irgenwo an ihrer Kleidung - wird sie angegriffen reißt sie einen Teil davon ab und wirft ihn so weit wie möglich weg. Der dann erklingende Pfeifton läßt eine Luftschutzsirene vor Neid erblassen und ist nicht abzustellen bevor die beiden Tele nicht wieder zusammen gefügt sind. Der Täter steht nun vor der Wahl sich entweder mit dem Opfer zu beschäftigen oder das fehlende Teil zu suchen. Auf jeden Fall wird er schon extrem gute Nerven brauchen um sein Ziel weiterzuverfolgen.

See ya
Kenai
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BulletSix
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Beitrag von BulletSix » 26 Jul 2001, 06:49

@Kenai
na ja vom Fach ... ich hab halt einen schwarzen Gürtel im Judo und einen im Jiu-Jitsu (jeweils 1. Dan) (wenn ich schon dabei bin: ein bissl Ju-Jutsu und Aikido sind auch dabei ;) ) und hab auf verschiedenen Lehrgängen was von unseren grünen Helfern mitgekriegt (z.B. "Wehr Dich"-Seminar in BB, aber das kennt wohl niemand ;) )

Ich muss dir (leider) recht geben, manchmal hilft aller Kampfsport etc. nix. Aber die Masse spricht dafür, wie du ja gesagt hast : ...in den allermeisten Fällen... (usw.) (mann, bin ich Tippfaul ;) ).

Auch bei diesem Thema lässt sich (leider :( ) feststellen: Es gibt weder 100%-igen Schutz, noch eine Möglichkeit/Technik/Verhaltensweise die immer hilft ,aber... (jetzt käme ein Zitat der Absätze 3, 7 und 8a deines (Kenai) Posts)

p.s. nein, ich kenne Baaden nicht, Stuttgart is halt doch ein bissl weg von Köln ;) .... was isn das?

p.p.s. ich hab ja im letzten post schon geschrieben, dass des vielleicht ein bissl am Thema vorbei geht, aber mir gings wie Dir im ersten post, ich woollte es loswerden ... (ich hab die angesprochene i-seite übrigends inzwischen (leider) gefunden .... :scream: :puke: :mp:
ist alles was mir dazu einfällt ...
:camper: Dodge THIS! :sniper:

... :look: bloss weil du paranoid bist, heisst das ja noch lange nicht, dass sie nicht wirklich hinter dir her sind :look: ...

DrKill
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Beitrag von DrKill » 26 Jul 2001, 11:33

2 Kenai:
Nein danke, behalte deinen Link. So weit geht mein Wissenschaftliches Interesse dann doch nicht. Bei der Polizei ist der ganz gut aufgehoben. Vielleicht ist es ja schon so, aber ich finde, solche Seiten sollten ständig beobachtet werden. Wenn sie auch im Moment nichts machen können, vielleicht leistet sich da ja doch mal einer einen Fehler und sie können dagegen vorgehen. Andererseits muß man sich natürlich fragen, welchem Polizisten es zugemutet werden kann, soche Seiten ständig zu überwachen.

2 Mibo:
Natürlich ist der Schutz der Gesellschaft nicht der einzige Aspekt bei einer Verurteilung. Es ist immer eine Abwägung zwischen:
1. Wie Wahrscheinlich ist es, das der Täter rückfällig wird
2. Welcher Schaden für die Gesellschaft bzw. für das Opfer würde entstehen, wenn der Täter rückfällig wird
3. Was hat der Täter angestellt und welche Strafe hat er demzufolge verdient.
Da 20% der Täter in diesem Bereich rückfällig werden, der Schaden bei einem Rückfall enorm ist und er eines der verabscheuungswürdigen Verbrechen überhaupt begangen hat ist:
a) eine sehr lange Freiheitsstrafe ein Muß
b) kann eine Freilassung nur dann gerechtfertigt werden, wenn ein Rückfall mit sehr hoher Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Als Maßstab haben dabei echte Wissenschaften zu dienen, nicht die Pseudowissenschaft der Seelenklemptner.
c) spätestens beim ersten Rückfall darf eine Freilassung erst im Sarg erfolgen.

2 Sir Swift:
Zu dem Verfassungsgerichtsurteil:
Eine Freilassung ist dann zu befürworten, wenn ein Rückfall mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen ist. Das Ganze auf Gerichtsbeschluß und bestätigt von 3 Gutachtern, die den Gefangenen unabhängig voneinander begutachten, den Gefangenen noch niemals vorher begutachtet haben und in keinster Weise an der Therapie des Gefangenen beteiligt waren.
Eine derartige Regelung dürfte dem Urteil genügen.

Den Spiegel-Artikel habe ich auch gelesen. Mir stößt dabei vor allem eins auf:
Expertisen, die erst Jahre nach der Verurteilung entstünden, seien äußerst heikel. Dies könne zu unverhältnismäßigen Entscheidungen führen, vor allem zu Lasten der Täter.
Mir erscheint es überaus sinnvoll, einen Täter erst unmittelbar vor der Freilassung zu begutachten.
1. Liegen, besonders bei langjährigen Strafen, bis dahin vielleicht neue wissenschaftliche Erkenntnisse vor.
2. Der Mensch ist schließlich kein statisches Wesen.

Dr. Kill
Methusalem im Rat der Grauen Eminenzen

Kenai
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Beitrag von Kenai » 26 Jul 2001, 12:36

2 BulletSix
Karate Baaden stellte über Jahre die deutschem (Jugend)Meister in Karate. Außerdem haben sie auch mit guten Ergebnissen bei Vollkontakt und Kick-Boxen mitgemischt.

Zum Thema BB. Einer meiner Erzieher war vor seinem schweren Autounfall Nahkampfausbilder, vorher Kampftaucher. Irgendwie hat er viele Angewohnheiten aus dieser Zeit zu uns mitgebracht. So hart das auch war, hat mir im Leben aber schon oft geholfen.

2 Dr.Kill
Akzeptiert - man muss ja wirklich um sein Seelenheil fürchten. :(
Dem Tyop kann man aber leider nicht an den Karren fahren - er ist sehr vorsichtig.

Zum Thema Ermittlungen im Pädo Milieu - zumindest vor einigen Jahren war es noch so, dass die Ermittler empfehlungsgemäß zumindet vorübergehend andere Tätigkeiten verrichten sollten, sozusagen zur Regeneration. Das verbessert natürlich die Ergebnisse bei der Strafverfolgung nicht unbedingt.

See ya
Kenai
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Mibo
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Beitrag von Mibo » 26 Jul 2001, 14:22

2 DrKill: Bei deiner Beurteilung zu den Strafen gebe ich dir recht. Die von dir vorgeschlagenen Verfahrensweisen scheinen nach meinem wissen durch die Justizreform ja auch verwirklicht. Nur nimmt das kaum einer wahr. Es gibt in diesem Punkt generell ein Wahrnehmungsproblem: Eine solche Tat ist natürlich spektakulär und löst viel an Emmotionen aus, hat also auch die entsprechende Medienpräsenz. Eine Justizreform eher weniger. Das führt dann oft dazu, dass viele sie generell übersehen. Ausserdem sind pauschale Vorstellungen wie "Der Staat tut eh nichts" und "Die werden alle gleich wieder entlassen" etc. sehr populär. Kein Wunder, wer beschäftigt sich schon beim Frühstück mit Justizreform. Eigentlich schade, denn gerade diese Gesetztesänderungen kamen 1998 ziemlich zügig, wenn man das übliche Tempo betrachtet.

Was mich an deinem Posting allerdings stört ist die etwas selbstgerechte Verurteilung der Psychologie. Um zu einem so klaren Urteil wie "Pseudowissenschaft der Seelenklemptner" zu kommen braucht man Einblicke, die wir hier ganz klar nicht haben.

Gr
Mibo

sir swift
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Beitrag von sir swift » 26 Jul 2001, 16:21

2 DrKill: die sogenannte nachträgliche sicherungsverwahrung ist wohl deswegen problematisch, weil sie möglicherweise gegen Art. 103 und 104 Grundgesetz verstößt.
in Art. 103 III heisst es: Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden. (ne bis in idem)
Art. 104 I S.1: Die Freiheit der Person kann nur auf Grund eines förmlichen Gesetzes und nur unter Beachtung der darin vorgeschriebenen Formen beschränkt werden.
Art. 104 II S.1: Über die Zulässigkeit und Fortdauer einer Freiheitsentziehung hat nur der Richter zu entscheiden.

bin mir aber nicht sicher, weil die sicherungsverwahrung zu den maßregeln der besserung und sicherung gehört und nicht an der schuld, sondern an der gefährlichkeit des täters anknüpft.
interessant zum thema zweck der strafe ist zb auch dieses skript.
sir swift[LBF]

Der Mensch ist ein politisches Geschöpf, das am liebsten zu Klumpen geballt sein Leben verbringt. Jeder Klumpen haßt die andern Klumpen, weil sie die andern sind, und haßt die eignen, weil sie die eignen sind. Den letzteren Haß nennt man Patriotismus.
Kurt Tucholsky

DrKill
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Beitrag von DrKill » 26 Jul 2001, 18:06

2 Mibo:
Pseudowissenschaft der Seelenklemptner ist ein Orginalzitat meines Cousens, seines Zeichens Diplom-Psychologe. Auch wenn er nicht an der Begutachtung von Triebtätern mitarbeitet, denke ich doch, das er genügend Einblick in die "Szene" hat. Zumindest was das wissenschaftliche Arbeiten der Psychos betrifft, wo er selber sagt, das vieles bei weitem nicht den Anforderungen, die an andere Wissenschaften wie Natur- oder Ingenieurwissenschaften, gestellt werden, genügt.
Das mit der Strafrechtsreform von 1998 ist mir nicht entgangen. Allerdings kam sie viel zu spät, schließlich wurde sie erst eingeleitet, nachdem innerhalb von einem Jahr 2 Mädchen von rückfällig gewordenen Triebtätern ermordet wurden. Betrachtet man dazu noch den Fall Schmöckel, der, obwohl er bereits mehrere, teilweise auch gelunge, Fluchtversuche aus dem Maßregelvollzug unternahm, unter Beaufsichtigung Freigang bekam, der bekanntlich mit einer erneuten Flucht und einem Mord endete, stellt sich schon die Frage, ob die Regeln nicht immer noch zu lasch sind. Müssen wieder erst Kinder mißbraucht und teilweise umgebracht werden, bevor auf diesem Gebiet endlich mal Nägel mit Köpfen gemacht werden?

2 Sir Swift:
1. Wie du schon selber gesagt hast, geht es beim Maßregelvollzug nicht um Strafe oder Verurteilung sondern um den Schutz der Gesellschaft. Deshalb würde imho keine zweite Verurteilung vorliegen.
2. Die Einweisung in den Maßregelvollzug muß von einem Richter erfolgen.

BW hat ja vor kurzem Landesgesetze beschlossen, nach denen ein Täter unter bestimmten Umständen noch nach der Haftstrafe zu Maßregelvollzug "verurteilt" werden kann. Auch dabei muß die Einweisung von einem Richter ausgesprochen werden. Und die Kriterien, nach denen der nachträgliche Maßregelvollzug angeordnet werden kann, erscheinen mir recht vernünftig:
1. Der Täter hat eine Therapie verweigert bzw. der Therapieerfolg war ungenügend
2. Der Täter wird von Gutachtern als stark rückfallgefährdet eingestuft, so das eine Gefahr für die Allgemeinheit von ihm ausgeht.

Dr. Kill
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Karotte
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Beitrag von Karotte » 29 Jul 2001, 13:08

Ich verfolge die Diskussion schon die ganze Zeit, jeder hat hier eine Meinung zu diesem heiklen Thema, die teilweise ziemlich voneinander abweichen. Es ist auch ein sehr emotionales Thema, dadurch sind rein sachliche Diskussionen erschwert, auch gibt es in dieser Hinsicht keine Lösung die alle befriedigt. Man kann sich nur persönlich dafür einsetzen dass solche Seiten möglichst verboten werden. Es gibt einen Verband von Privatpersonen und Industrie (der Großteil der deutschen Hoster sind dort auch vertreten) die sich gegen Kinderpornografie und Rechtsradikalismus einsetzten, daher möchte ich Kenai bitten, auch wenn es ihm schwerfällt, nochmal die Seiten aufzusuchen und dort zu melden, ebenso jeder der solche Seiten oder Seiten mit rechtsradikalem Inhalt findet:

http://www.naiin.de

Dort gibt es eine extra Seite auf der man dem Mißbrauch des Internets melden kann.

mfg

Karotdamitdieseuchebakämpftwirdte

Mibo
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Beitrag von Mibo » 30 Jul 2001, 13:18

Naja, ich denkem mal dass die Meinungen zu Kindermissbrauch hier eigentlich nicht voneinander abweichen. Glücklicherweise gibts nur darüber verschiedenen Meinungen, was man mit so etwas tun soll. wenn sie mal gefasst werden.

Gr
Mibo

Kenai
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Beitrag von Kenai » 09 Aug 2001, 01:07

2 Karotte
Danke für den Link. Allerdings werde ich die Seite(n) nicht mehr besuchen - inzwischen wurde festgestellt, dass die Leutz sich zwar an der Grenze der Legalität bewegen, aber halt auf der richtigen Seite. Um da ernsthaft was zu unternehmen müßte man ständig mitlesen und auf einen Fehler warten. Aber wer wollte sich das schon antun - ich jedenfalls nicht :(

2 All
Zum Thema "Verantwortlicher Umgang mit Straftätern"
Im Videotext stand gestern sinngemäß folgende Meldung:
Ein dreijähriges Kind wurde heute in München durch einen 38jährigen vergewaltigt. Der Täter nutzte eine kurze Unaufmerksamkeit des CVaters um das Kind mitzunehmen. Er war bereits 1992 in psychatrische Therapie gekommen nachdem er ein zweijähriges Kind vergewaltigt hatte. Er wurde erst vor einigen Tagen in eine "offene" Anstalt verlegt.

:(
Kenai
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Praetorian
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Beitrag von Praetorian » 09 Aug 2001, 14:39

Kontaktiert doch mal einer den CCC oder sonstwen und sagt denen, dass die die Seite hacken sollen.

Pitstop
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Beitrag von Pitstop » 09 Aug 2001, 14:49

Fehlt ja nur noch, daß der Vater wegen Veletzung der Aufsichtpflicht belangt wird ;)
Wenn man keine Ahnung hat ..... Einfach mal Fresse halten.

D. Nuhr

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Registriert: 21 Jun 2001, 14:52
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Beitrag von Praetorian » 09 Aug 2001, 15:04

In der Haut von dem Vater möchte ich nicht stecken.

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