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Ich darf Deutscher bleiben
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Moderatoren: Flashy, Malachi, DrKill, Khellè
Also wir ham das damals ind er Schule durchgenommen (weiß ncih wie es bei dir war) also ich fidne das kann man schon wissen wenn selbst ich noch weiß das das mal in Kunst dran kam.Wer hat eigentlich die Caspar David Friedrich Frage verbrochen?
Korrekt! Die Test-Antwort zur besagten Frage in diesem FTD-Deutschlandtest ist absolut falsch!Gorro der Grüne hat geschrieben:Seit wann hat das GG eigendlich Verfassungsrang? Da stand doch mal, daß es solange gilt bis sich das gesamte deutsche Volk eine Verfassung gibt.
Wie geil!! *LOL*Job hat geschrieben: 43. In Filmen, Theaterstücken und Büchern werden manchmal die religiösen Gefühle von Menschen der unterschiedlichen Glaubensrichtungen verletzt. Welche Mittel darf der Einzelne Ihrer Meinung nach anwenden, um sich gegen so etwas zu wehren, und welche nicht?
Wenn ich das betreffende gotteslästernde Buch gekauft und bezahlt habe, spricht meiner Meinung nach nichts dagegen, es auf einer geeigneten Feuerstelle und unter Beachtung des Brandschutzes auf meinem Grundstück im Kreis meiner Freunde feierlich zu verbrennen. Vorher frage ich natürlich meine Nachbarn ob sie etwas gegen dieses kleine Fest einzuwenden haben und informiere mich bei der Gemeinde über mögliche zeitliche Regelung zur Grillsaison.
Ein Video oder eine DVD werde ich natürlich nicht verbrennen, es könnten giftige umweltschädliche Dämpfe entstehen.
83. Welcher Deutsche komponierte in seiner 9. Sinfonie am Schluss die berühmte "Ode an die Freude"? Nennen Sie zwei weitere deutsche Musiker bzw. Komponisten
Sido
Dieter Bohlen
Tokio Hotel
Ein urdeutscher Begriff, den sicher schon Goethe im Faust erwähnte, nehme ich an (bin mir im Moment da aber nicht ganz sicher).Job hat geschrieben:
15. Erläutern Sie den Begriff "Holocaust"!
Ich nicht!Lord_V hat geschrieben:ich schäme mich, Hesse zu sein ...
so ein Unfug^^
Ja, aber nicht so hirnlos.der_Hesse hat geschrieben:Ich nicht!
Auch wir haben ein recht darauf nicht jeden daher gelaufenen einbürgern zu müßen.
Wenn es dich stört geh nach Kanada da sitzen Leute am Flughafen die Kanadische Pässe verteilen (im übertragenem Sinne).
Na Mann, die Frage ist nicht, ob ihr jeden Hinterindier aufnehmen müsst. Die Frage finde ich eher, ob diese Fragen was bringen.der_Hesse hat geschrieben:Ich nicht!
Auch wir haben ein recht darauf nicht jeden daher gelaufenen einbürgern zu müßen.
Wenn es dich stört geh nach Kanada da sitzen Leute am Flughafen die Kanadische Pässe verteilen (im übertragenem Sinne).
Hatte ich in Betracht gezogen und Ihnen den geringeren Fehler angekreidet.taxacaria hat geschrieben:Irrtum - Anrede, Sie Dativbeherrscher wollen sicherlich auch nicht, daß IHNEN solche Fragen gestellt werden.
Falsch war das "daß" - "das" wäre korrekt gewesen.
Damit das einige der Fragen leicht hirnrissig sind hast du sicher recht. Aber einige andere der Fragen gehören in meinen Augen in so einen Test.Spectre hat geschrieben:Na Mann, die Frage ist nicht, ob ihr jeden Hinterindier aufnehmen müsst. Die Frage finde ich eher, ob diese Fragen was bringen.
Ich als Schweizer wäre bei dem Test vermutlich mit Pauken und Trompeten durchgefallen. Wegen dem bin ich eurer Kultur trotzdem deutlich näher, als ein Mongole, der ne Woche für die Aufnahme gebüffelt hat.
Ihr könnt es ja mal umgekehrt testen. Absolviert den Checkup für Österreich. Ein Deutscher sollte irgendwie problemlos in Austria, oder der Schweiz eingebürgert werden können, finde ich...ob er nun die Nationalhymne jodeln kann, oder nicht, der ist mir trotzdem um einiges näher, als ein Tamile.
Dieses ist nun mal das bekannteste, weiterhin sag ich nix mehr dazu weil das sonst nur wieder ausartet.Ich finde die Fixierung auf den 20 Juni übrigens abartig. Die Attentäter war Verfechter eines Ständestaates mit gestaffeltem Wahlrecht ab der Baronsebene. Definitiv keine Demokraten.
Es gab genügend demokratische Attentate/Attentatsversuche gegen Hitler.
Nationalhymnen auswendig zu lernen (die nicht mal die Nationalmannschaft kann ) - hab ich mich als Staatsbürger disqualifiziert.
1. JaWarum nicht:
1) Deutschkenntnisse nachweißen.
2) Liste mit verbindlichen Verhaltensmustern unterschreiben lassen.
3) Beim allersten gravierenden Verstoß (z.B. Frau verbrügelt, Messerstecherei) -> Entzug der dt. Staatsbürgerschaft & Abflug (für Schweizer: Ausschaffung)
Verwaltungsakt als Folge des Strafprozesses wegen des Vergehens kein erneuter Prozeß.
Es ist mir scheißegal ob es sich um einen Türken, Österreicher oder Ami handelt.
4) keine 2te Chance