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von SEAL » 01 Sep 2001, 12:10
Wann genau, ist denn eine Person ein Schinder?
Ja, ich weiß ICM hat schon einen Thread darüber eröffnet...aber Ich denkt, daß Jeder von uns, ohne Ausnahme, schon mal irgendwo (z.B.in einem Ein-wort-Thread oder so) gepostet/"geschunden" hat. Ab wann ist eine Person denn als ein "Profi-Schinder" anzusehen?
Kann man denn von der Relation zwischen Registrierdatum und Postingzahl ausgehen?
In voller Überzeugung bin ich der Meinung, das man diese berechtigt angestellte Vermutung jedoch gleich wieder widerlegen kann, da es ja sein könnte( Konjunktiv!!!!!!!!!!!), daß der "Betroffene" nur eine DSL-Flat hat und somit 24h/Tag im Forum ist, und dies ist ja nicht strafbar...oder etwa doch?
Muß man bzw. die Urteilsfäller dann jedes(!) Posting von dem Angeklagten lesen, um sich eine umfassende Meinung bilden zu können? Angesichts der Fülle der Beiträge dürfte dies kaum zu bewerkstelligen sein, da der Angeklagte weiterhin aktiv ist...
Sollte man zur Erleichterung der Untersuchung dem Angeklagten dann vorübergehen das Schreiberecht entziehen? Nein, denn was macht man, im Falle eines Freispruches? Wie wird der Betroffene entschädigt? Wer darf überhaupt über ihn richten? Nach Gesetz müssen die Richter unbefangen sein, und wer ist das schon falls er den Beschuldigten kennt? Da man nicht genau definieren kann wann eine Person schuldig ist, muß man auch hier , wie schon die Römer:" in dubio pro reo...", entscheiden und bei dem geringsten Zweifel den Angeklagten freisprechen.