Sammelklage ?
Moderatoren: Flashy, Malachi, DrKill, Khellè
-
- Alpha-Squad
- Beiträge: 1593
- Registriert: 01 Feb 2002, 19:22
- Kontaktdaten:
Sammelklage ?
wird es Zeit das wir langsam mal aufmachen und mitmachen ?
http://www.pcgameshardware.de/?article_id=566860
Was meint ihr dazu ist es eine gute Alternativ um in Deutschen die Zensur und diese Wahnsinn ein Ende zu bereiten ?
sind wir nicht schließlich in einer Demokratie wo es Presse und Medienfreiheit gibt ?
http://www.pcgameshardware.de/?article_id=566860
Was meint ihr dazu ist es eine gute Alternativ um in Deutschen die Zensur und diese Wahnsinn ein Ende zu bereiten ?
sind wir nicht schließlich in einer Demokratie wo es Presse und Medienfreiheit gibt ?
Führer der SoS (soldiers of shadow)
Enominis Satanis
Die Your God is Dead
Behold Satans Rise
(Action)Gamer für Gewalt und Terror
Enominis Satanis
Die Your God is Dead
Behold Satans Rise
(Action)Gamer für Gewalt und Terror
Leider geht's hier um Beleidigung etc. - nicht um Presse- oder Medienfreiheit.shadow the deat hat geschrieben: sind wir nicht schließlich in einer Demokratie wo es Presse und Medienfreiheit gibt ?
Account deactivated.
An E-Mail has been dispatched to our Technical Staff, who you can also contact if the problem persists.
We apologise for any inconvenience.
An E-Mail has been dispatched to our Technical Staff, who you can also contact if the problem persists.
We apologise for any inconvenience.
Laut Artikel geht es um
Beleidigung ist ein Angriff auf die Ehre einer Person. Dies kann also schon mal nicht gegeben sein, da der betreffende Politiker über virtuelle Spiele im Allgemeinen geredet hat. Das ist in etwa so, als wenn man sagt: "Soldaten sind Mörder." Eine kollektive Beleidigung ist nur bei einer genau definierten Personengruppe möglich (z.B. "Alle Spieler der Fußballmannschaft xyz sind Schweine!")
Üble Nachrede ist eng mit der Beleidigung verwand. Der Genaue Bezug auf eine Person fehlt zwar weiterhin, aber die "Tatsache ist nicht erwiesenermaßen wahr". Also ist schon mal ein notwendiger Punkt dafür erfüllt.
Volksverhetzung... Da wird es interessant, da der betreffende Politiker in gewisser Weise zum Hass gegen eine Bevölkerungsgruppe aufruft, beziehungsweise die Menschenwürde einer Bevölkerungsgruppe durch Beschimpfung, das böswillige verächtlich Machen oder Verleumdung angreift, beziehungsweise entsprechende Schriften (seine Reden) im Rundfunk verbreitet.
Also die Vorwürfe sind jedenfalls nicht haltlos.
Zerpflücken wir das ganze einmal:Strafanzeige wegen Beleidigung, übler Nachrede und Volksverhetzung
Beleidigung ist ein Angriff auf die Ehre einer Person. Dies kann also schon mal nicht gegeben sein, da der betreffende Politiker über virtuelle Spiele im Allgemeinen geredet hat. Das ist in etwa so, als wenn man sagt: "Soldaten sind Mörder." Eine kollektive Beleidigung ist nur bei einer genau definierten Personengruppe möglich (z.B. "Alle Spieler der Fußballmannschaft xyz sind Schweine!")
Üble Nachrede ist eng mit der Beleidigung verwand. Der Genaue Bezug auf eine Person fehlt zwar weiterhin, aber die "Tatsache ist nicht erwiesenermaßen wahr". Also ist schon mal ein notwendiger Punkt dafür erfüllt.
Volksverhetzung... Da wird es interessant, da der betreffende Politiker in gewisser Weise zum Hass gegen eine Bevölkerungsgruppe aufruft, beziehungsweise die Menschenwürde einer Bevölkerungsgruppe durch Beschimpfung, das böswillige verächtlich Machen oder Verleumdung angreift, beziehungsweise entsprechende Schriften (seine Reden) im Rundfunk verbreitet.
Also die Vorwürfe sind jedenfalls nicht haltlos.
-
- Elite-Söldner
- Beiträge: 4582
- Registriert: 22 Nov 2003, 19:37
erfolgsaussichten bei derlei Klagen... naja. wohl nciht gross
könnte man politiker füs Lügen und Dummsein verklagen, wär ja der Bundestag gar nie besetzt, deswegen wird das per Immunität ausgeschlossen ;-)
was hingegen nötig wäre, sind regelmässige, insitutionalisierte klagen gegen jeglicherlei Verordnung, Gestzesvorschlag usw. und auch verletzende äusserungen dieser Art
bei jeder Kleinigekeit, z.b den typsch verleumderischen/ ehrverletzenden reportagen auf öffentlich-rechtlichen sendern oder über öffentlich-rechtlichen rundfunk müsste man direkt ins Persönlichkeitsrecht. Wieso? weil Politiker, bzw. öffentlich-rechtliche "Persönlichkeiten" zwar vor Strafverfolgung geschützt sind, aber bei all Ihren handlungen an die Freiheitsrechte namentlich die EMRK gebunden sind.
Das schöne daran wäre jetzt, dass wenn jeder, sagen wir, tausendste gamer bei solchen gelgenheiten klage einrecht, und jeder fünftausendste die Klage bis nach Strassbourg durchzieht, es verdammt eng wird für die lieben Politiker.
man müsste sich organisieren, der game handel könnte über die Wirtschaftsfreiheit nach strassbourg, ebenso über das zensurverbot, und schlussendlich können vielerlei regelungsversuche gegen normalen gameverkauf als willkürlich angesehen werden.
als spieler hat mans allerdsing schwieriger, da gehts nur über persönliche Freiheit, Willkürverbot und solche Sachen
Denn die Gamer sind als gruppe noch nicht unbedingt im Diskriminierungsbereich drin, allerdings, wenn man die gerichte mit klagen zufluten würden, könnten die gerichte die gamer ja in den vereich diskriminierungsverbot aufnehmen (wird sicher nciht in absehbarer zeit passieren, aber in 20 jahren wird die gamende generation in wirtschaft und politik das sagen haben, dann siehts vieleicht anders aus)
aber geile idee, den typen zu verklagen, hoffentlich macht das beispiel schule
könnte man politiker füs Lügen und Dummsein verklagen, wär ja der Bundestag gar nie besetzt, deswegen wird das per Immunität ausgeschlossen ;-)
was hingegen nötig wäre, sind regelmässige, insitutionalisierte klagen gegen jeglicherlei Verordnung, Gestzesvorschlag usw. und auch verletzende äusserungen dieser Art
bei jeder Kleinigekeit, z.b den typsch verleumderischen/ ehrverletzenden reportagen auf öffentlich-rechtlichen sendern oder über öffentlich-rechtlichen rundfunk müsste man direkt ins Persönlichkeitsrecht. Wieso? weil Politiker, bzw. öffentlich-rechtliche "Persönlichkeiten" zwar vor Strafverfolgung geschützt sind, aber bei all Ihren handlungen an die Freiheitsrechte namentlich die EMRK gebunden sind.
Das schöne daran wäre jetzt, dass wenn jeder, sagen wir, tausendste gamer bei solchen gelgenheiten klage einrecht, und jeder fünftausendste die Klage bis nach Strassbourg durchzieht, es verdammt eng wird für die lieben Politiker.
man müsste sich organisieren, der game handel könnte über die Wirtschaftsfreiheit nach strassbourg, ebenso über das zensurverbot, und schlussendlich können vielerlei regelungsversuche gegen normalen gameverkauf als willkürlich angesehen werden.
als spieler hat mans allerdsing schwieriger, da gehts nur über persönliche Freiheit, Willkürverbot und solche Sachen
Denn die Gamer sind als gruppe noch nicht unbedingt im Diskriminierungsbereich drin, allerdings, wenn man die gerichte mit klagen zufluten würden, könnten die gerichte die gamer ja in den vereich diskriminierungsverbot aufnehmen (wird sicher nciht in absehbarer zeit passieren, aber in 20 jahren wird die gamende generation in wirtschaft und politik das sagen haben, dann siehts vieleicht anders aus)
aber geile idee, den typen zu verklagen, hoffentlich macht das beispiel schule
Also EA geht ja mit dem beispielt voran das in deren games werbung vonsmilingassassin hat geschrieben: (wird sicher nciht in absehbarer zeit passieren, aber in 20 jahren wird die gamende
generation in wirtschaft und politik das sagen haben, dann siehts vieleicht anders aus)
aussenstehenden Firmen eingebunden wird, CS ist ja auch vorreiter dieser Aktion.
aber ich vermute das du was anderes meinst
MFG....
smilingassassin hat geschrieben:könnte man politiker füs Lügen und Dummsein verklagen, wär ja der Bundestag gar nie besetzt, deswegen wird das per Immunität ausgeschlossen ;-)
Soll heißen: Ein Politiker kann im Parlament und den Ausschüssen sagen, was er will, so lange er niemanden (zu Unrecht) beleidigt.GG Artikel 46 Absatz 1 (gilt zwar speziell für Bundestagsabgeordnete, aber die Regelungen für Landtage haben in der Regel fast den selben Wortlaut) hat geschrieben: Ein Abgeordneter darf zu keiner Zeit (...) wegen einer Äußerung, die er im Bundestage oder in einem seiner Ausschüsse getan hat (...) außerhalb des Bundestages zur Verantwortung gezogen werden. Dies gilt nicht für verleumderische Beleidigungen.
Das wird aber in der Anklage gleich von zwei Seiten angegriffen: Zum einen wird ihm eine verleumderische Beleidigung vorgeworfen, zum Anderen bezieht sich die Anklage auf Rundfunkinterviews, nicht auf Aussagen im Parlament oder in Ausschüssen.
Ihr redet wie ein Blinder von der Farbe.Lonewulf hat geschrieben:Soll heißen: Ein Politiker kann im Parlament und den Ausschüssen sagen, was er will, so lange er niemanden (zu Unrecht) beleidigt.
Das wird aber in der Anklage gleich von zwei Seiten angegriffen: Zum einen wird ihm eine verleumderische Beleidigung vorgeworfen, zum Anderen bezieht sich die Anklage auf Rundfunkinterviews, nicht auf Aussagen im Parlament oder in Ausschüssen.
Beleidigen im juristischen Sinne kannst Du nur Einzelpersonen oder klar definierte und abgegrenzte Gruppen, die einen einheitlichen Standpunkt vertreten.
Die Gruppe der PC-Spieler kannst Du also im juristischen Sinne genausowenig beleidigen wie die Gruppe der Metal-Fans oder die Gruppe der Bartträger.
Account deactivated.
An E-Mail has been dispatched to our Technical Staff, who you can also contact if the problem persists.
We apologise for any inconvenience.
An E-Mail has been dispatched to our Technical Staff, who you can also contact if the problem persists.
We apologise for any inconvenience.
Ich weiß. Siehe hier.
Ich habe in meinem letzten Post nur nochmal darauf hingewiesen, dass beide "Schwachstellen" der politischen Immunität angegriffen werden, habe jedoch keine Wertung darüber abgegeben wie sinnvoll das ist.
Ich habe in meinem letzten Post nur nochmal darauf hingewiesen, dass beide "Schwachstellen" der politischen Immunität angegriffen werden, habe jedoch keine Wertung darüber abgegeben wie sinnvoll das ist.
-
- Elite-Söldner
- Beiträge: 4582
- Registriert: 22 Nov 2003, 19:37
taxa:
beleidigen im strafrechtlichen oder im privatrechtlichen Sinn?
ist doch ein strafverfahren, soweit ich das mitbekommen habe, verleumdung/ üble nachrede? Im Staatsrecht hingegen oder u.U auch im Persönlichkeitsrecht sieht das evtl. etwas anders aus. Und da würde mein (nicht ganz ernster) vorschlag auch ansetzen.
Nur blöd, dass das ganze die tendenz zum rechtsmissbrauch hätte ;-)
beleidigen im strafrechtlichen oder im privatrechtlichen Sinn?
ist doch ein strafverfahren, soweit ich das mitbekommen habe, verleumdung/ üble nachrede? Im Staatsrecht hingegen oder u.U auch im Persönlichkeitsrecht sieht das evtl. etwas anders aus. Und da würde mein (nicht ganz ernster) vorschlag auch ansetzen.
Nur blöd, dass das ganze die tendenz zum rechtsmissbrauch hätte ;-)
@smilingassassin
Beleidigung usw. fällt in Deutschland unter das Strafgesetz (StGB), nicht unter Zivilrecht (z.B. BGB, HGB etc).
Was Du meinst, wäre eine Verfassungsklage nach Artikel 1 GG (Menschenwürde),
bzw. eine entsprechende Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.
Haken ist hier, das die Menschenwürde nach Art 1 GG ebensowenig auf undefinierbare Gruppen anzuwenden ist wie Beleidigung.
Mit anderen Worten - nach GG ist die Menschenwürde nicht verletzt, wenn das/die Opfer der Verletzung nicht eindeutig zu ermitteln ist/sind.
Nur das subjektive 'sich beleidigt fühlen' reicht da nämlich nicht aus.
Da gibts eine Reihe von Grundsatzentscheidungen.
Beim Europäischen Gerichtshof hat das Ganze so keine Chancen - weil die "Würde des Menschen" nicht Bestandteil der Konvention ist.
In Frage käme hier allenfalls (mühsam konstruiert) Diskriminierung nach Europ. Konvention Art 14 - aber da gibts dieselben Probleme wie oben (nicht eindeutig zuzuordnen) und der Artikel bezieht sich auf die Verweigerung von europ. Grundrechten - also allenfalls in Verbindung mit Artikel 8, der sich u.a. mit der Achtung des Privatlebens beschäftigt. Wäre ähnlich mühsam konstruiert - und der Nachweis der persönlichen Betroffenheit ist genausowenig zu erbringen.
Beleidigung usw. fällt in Deutschland unter das Strafgesetz (StGB), nicht unter Zivilrecht (z.B. BGB, HGB etc).
Was Du meinst, wäre eine Verfassungsklage nach Artikel 1 GG (Menschenwürde),
bzw. eine entsprechende Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.
Haken ist hier, das die Menschenwürde nach Art 1 GG ebensowenig auf undefinierbare Gruppen anzuwenden ist wie Beleidigung.
Mit anderen Worten - nach GG ist die Menschenwürde nicht verletzt, wenn das/die Opfer der Verletzung nicht eindeutig zu ermitteln ist/sind.
Nur das subjektive 'sich beleidigt fühlen' reicht da nämlich nicht aus.
Da gibts eine Reihe von Grundsatzentscheidungen.
Beim Europäischen Gerichtshof hat das Ganze so keine Chancen - weil die "Würde des Menschen" nicht Bestandteil der Konvention ist.
In Frage käme hier allenfalls (mühsam konstruiert) Diskriminierung nach Europ. Konvention Art 14 - aber da gibts dieselben Probleme wie oben (nicht eindeutig zuzuordnen) und der Artikel bezieht sich auf die Verweigerung von europ. Grundrechten - also allenfalls in Verbindung mit Artikel 8, der sich u.a. mit der Achtung des Privatlebens beschäftigt. Wäre ähnlich mühsam konstruiert - und der Nachweis der persönlichen Betroffenheit ist genausowenig zu erbringen.
Account deactivated.
An E-Mail has been dispatched to our Technical Staff, who you can also contact if the problem persists.
We apologise for any inconvenience.
An E-Mail has been dispatched to our Technical Staff, who you can also contact if the problem persists.
We apologise for any inconvenience.
Nachdem dieser Volldepp ihn auch noch zitiert hat, ist Bertold Brecht hier die einzige Person, die das Recht hat, sich beleidigt zu fühlen.
His favorite areas of study within his degree were Shakespeare, the Restoration, Ancient Literature and most definitely not Contemporary Lesbian Eurobitch Authors.
Was hätte er wohl dazu gesagt?
oder vielleichtBert Brecht hat geschrieben: Wehe denen, die nicht geforscht haben und doch reden
Bert Brecht hat geschrieben: Wer a sagt, der muß nicht b sagen. Er kann auch erkennen, daß a falsch war.
Account deactivated.
An E-Mail has been dispatched to our Technical Staff, who you can also contact if the problem persists.
We apologise for any inconvenience.
An E-Mail has been dispatched to our Technical Staff, who you can also contact if the problem persists.
We apologise for any inconvenience.
b
gruss, -=[MA:khelle:]=-
gruss, -=[MA:khelle:]=-
neuestes Projekt: Ja2 - Fight For Freedom <-- Neuigkeiten!
Fundgrube für Ja2-Files: http://www.hoenir.de/ja2/
Fundgrube für Ja2-Files: http://www.hoenir.de/ja2/
Ohne mir die anderen Postings durchzulesen: Erstmal schliesst du dich der Meinung an, das man den Typen anzeigen muesste, einen Satz spaeter schreibst du wir haben Medienfreiheit und Demokratie. Du widersprichst dir selbst, schließlich laesst du ihm nicht seine Meinung bzw. hast was gegen die seine.shadow the deat hat geschrieben:wird es Zeit das wir langsam mal aufmachen und mitmachen ?
http://www.pcgameshardware.de/?article_id=566860
Was meint ihr dazu ist es eine gute Alternativ um in Deutschen die Zensur und diese Wahnsinn ein Ende zu bereiten ?
sind wir nicht schließlich in einer Demokratie wo es Presse und Medienfreiheit gibt ?
Aber, du fragtest ja nach meiner persoenlichen Meinung: Nein, ich halte solche Aktionen fuer total sinnfrei, das ist wie wenn ich Angela Merkel anklage weil sie so gut aussieht. Ich meine, ueberlege mal: Viele hier sind wahrscheinlich Schueler und brauchen so gut wie nichts zahlen, ich bin selbstaendig und muss Steuern zahlen, andere gehen arbeiten und muessen Steuern zahlen. Bei den Schuelern muessen es die Eltern zahlen.
Hast du dir mal ueberlegt wieviel Geld ein Gerichtsverfahren kostet, noch dazu wenn es um solche Gerichtsverfahren und einen Politiker geht? Am Ende heisst es dann DE hat kein Geld, dies und das muss erhoeht werden, weil sich staendig solche Leute finden die meinen gegen alles und jeden klagen zu muessen. Nur weil ein Strich auf der Landkarte falsch ist muss man den Verlag verklagen.
Das soll nicht heissen, das man einfach Ruhig sein soll. Die Frage ist immer wie das Nutzen-Verhaeltnis aussieht, wenn der Staat im Grunde mehr Kosten, als Nutzen von soetwas hat, und es nicht unbedingt 'krass' ist, halte ich sowas fuer sinnfrei.
Wenn mich jemand auf der Strasse beschimpft, zeige ich ihn nicht an. Wenn mir jemand auf der Strasse ins Bein schiesst, schon. Wenn der Staat Kosten hat die irgendwann unter anderem auf mich zurueckfallen (weil ich deutscher Staatsbuerger bin) und das ganze nur, damit ein Politiker eine Strafe (die er wahrscheinlich mit dem rechten Aermel bezahlen kann) bekommt, nur weil er dies und das gesagt hat... sehe ich darin nicht wirklich Sinn oder Nutzen.
Ich glaube der aufmerksame Leser versteht was ich meine und hoffe selbst die, die es nicht verstehen, fuehlen sich nicht angegriffen.
Nett. Erstmal drauflosposten, ohne sich zu informieren?jean hat geschrieben:Ohne mir die anderen Postings durchzulesen:
Der "aufmerksame Leser" liest wenigstens die postings.Ich glaube der aufmerksame Leser versteht was ich meine
Account deactivated.
An E-Mail has been dispatched to our Technical Staff, who you can also contact if the problem persists.
We apologise for any inconvenience.
An E-Mail has been dispatched to our Technical Staff, who you can also contact if the problem persists.
We apologise for any inconvenience.
War nicht meine Absicht, aber von dem was einige so schreiben, kam es so rueber ;-)Lonewulf hat geschrieben:Das wichtigste Wort in diesem Satz ist "wahrscheinlich". Neben mir fällt mir nur noch Surth ein.
Selten soviele konstruktive Antworten in einem Forum bekommen. Ich hab mir mal, die Postings durchgelesen und festgestellt, das was ich geschrieben habe, tauchte nicht auf. Es ging ja urspruenglich um die Frage - Ob eine solche Sammelklage sinnvoll sei beziehungsweise ob wir da nicht mitmachen sollten "Der Aufruf: wird es Zeit das wir langsam mal aufmachen und mitmachen ?"taxacaria hat geschrieben:Nett. Erstmal drauflosposten, ohne sich zu informieren?
Der "aufmerksame Leser" liest wenigstens die postings.
Stattdessen wird darueber diskutiert, ob eine solche Klage rechtlich moeglich ist, oder nicht. Dann schreibe ich als einziger meine Meinung dazu: "Nein, find ich doof[tm] weil ..."
So. Ich geh mal Niveau suchen.
*g* Ja ;-) Nein, aber mal ernsthaft. Solche Klagen sind doch total unsinnig. Sowas machen viele Politiker, gerade ein recht bekannter aus Bayern, der bringt Sprueche da dreht sich mir der Magen um - UND die Menge jubelt auch noch.Wicky hat geschrieben:Wer zum Geier sieht gut aus? Bei der Merkel sagst du nix mehr!! Die ist soooo heiß, da geht dir der Arsch auf Grundeis!
Aber zum eigentlichen Thema: Das ist wie mit den alten Leuten die immer die Polizei bei Falschparkern anrufen. Hey lasst uns mal das Internet durchsuchen und alles was uns nicht passt anzeigen...</sarkasmus>