mit dem Auto \"geblitzt\"
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mit dem Auto "geblitzt"
Wenn man geblitzt worden ist, wie lange dauert es dann bis die zahlungsaufforderung kommt bzw. man den Führerschein los ist??
Hat da schon wer erfahrung mit??
SEesgibtimmerHoffnungAL
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KDA, der beste Thread der Welt
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naja wenn's dir in der Probezeit passiert dann schon.
Aber man muss doch irgendwie noch gestehen das man zu schnell gefahren is (kann man ja abstreiten wenn die Beweise ungenügend sind), dann kommt der Bußgeldbescheid oder?!
Aber man muss doch irgendwie noch gestehen das man zu schnell gefahren is (kann man ja abstreiten wenn die Beweise ungenügend sind), dann kommt der Bußgeldbescheid oder?!
You look Kind of clean cut... but then again.. you could have murdered your granny with a hammer.
Gestehen muss man gar nichts (zumindest bei uns in Österreich).
Bescheid ist Bescheid und geblitzt ist geblitzt.
So ein Foto ist nun mal ein ziemlich erdrückender Beweis!
Noch dazu sind die meisten Radaranlagen mit einer gewissen Toleranz eingestellt.
Wenns also geblitzt hat, dann war man mit Sicherheit drüber.
Man kann den Bescheid höchstens Beeinspruchen (Formfehler... - passiert aber eher selten).
Eine Möglichkeit wäre noch die Strafhöhe zu beeinspruchen.
Man gesteht, zeigt sich reuig und bittet um eine geringere Strafe.
Die Leute von der Behörde sind ja keine Unmenschen und sowas hat gute Chancen auf Erfolg.
Zumindest aber ist es den Versuch wert!
Wenn du so schnell warst, dass gleich der Lappen weg ist, dann sehe ich da keine Chance das abzuwenden.
Wie das mit den "Punkten" in Deutschland funktoniert weiß ich allerdings nicht.
Bescheid ist Bescheid und geblitzt ist geblitzt.
So ein Foto ist nun mal ein ziemlich erdrückender Beweis!
Noch dazu sind die meisten Radaranlagen mit einer gewissen Toleranz eingestellt.
Wenns also geblitzt hat, dann war man mit Sicherheit drüber.
Man kann den Bescheid höchstens Beeinspruchen (Formfehler... - passiert aber eher selten).
Eine Möglichkeit wäre noch die Strafhöhe zu beeinspruchen.
Man gesteht, zeigt sich reuig und bittet um eine geringere Strafe.
Die Leute von der Behörde sind ja keine Unmenschen und sowas hat gute Chancen auf Erfolg.
Zumindest aber ist es den Versuch wert!
Wenn du so schnell warst, dass gleich der Lappen weg ist, dann sehe ich da keine Chance das abzuwenden.
Wie das mit den "Punkten" in Deutschland funktoniert weiß ich allerdings nicht.
Gruß, Chaindog *salut*
naja,
geblitz wurde, das ist sicher, das war vor zwei wochen.....er wischht hatte es entweder mich oder meinen vorrausfahrenden, denn wir waren beide etwa gleich schnell...ca 80 wo 50 erlaubt waren...natürlich in der probezeit....
bis jetzt kam nix, also weiter hoffen
geblitz wurde, das ist sicher, das war vor zwei wochen.....er wischht hatte es entweder mich oder meinen vorrausfahrenden, denn wir waren beide etwa gleich schnell...ca 80 wo 50 erlaubt waren...natürlich in der probezeit....
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der Bescheid muß innerhalb von 3 Monaten eintreffen, erst danach ist er nicht mehr gültig,
es gilt das Datum des Schreibens
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RIP Möhre
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Ich habe Anfang Oktober ´ne rote Ampel nicht beachtet, wurde geblitzt und Mitte November kam erstmal die Nachfrage, ob ich es überhaupt war. Die Fotos sind aber zu gut, als dass Leugnen einen Sinn hätte . Naja, abwarten und Teetrinken.
MSG Fossi
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Ich wurde mal mit meinem Moped in der 30er Zone geblitzt. Das war vor 3 Monaten. Bis jetzt war nix da. Warum nicht???
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Dann könnte es sein, dass du Glück gehabt hast, denn die Blitzkästen sind nicht ganz so schnell, als dass die dich sofort hintereinander kreigen können. Problem hast du nur, wenn du samt Nummerschild auf dem Foto vom vorausfahrenden bist. Dann kann ich mir vorstellen dass du den Mindestabstand unterschritten hast....Original geschrieben von SEAL
naja,
geblitz wurde, das ist sicher, das war vor zwei wochen.....er wischht hatte es entweder mich oder meinen vorrausfahrenden, denn wir waren beide etwa gleich schnell...ca 80 wo 50 erlaubt waren...natürlich in der probezeit....
bis jetzt kam nix, also weiter hoffen
LC
Ich nehme Diazepam gegen Durchfall! Das hilft zwar nicht gegen Durchfall, aber ich rege mich nicht mehr so auf, wenn ich ins Bett scheiße!
hm, mal sehen, ob da was kommt...falls doch bin ich nur zu dich aufgefahren, bzw, der andere mich zu knapp überholt.....
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Ich will ja nix sagen aber die Blitzer sind hochgeschwindikeits Apperate. Die können dich noch bei tempo 250km/h blitzten und das auch wenn du nur 5m abstand zum Vorderman(oder frau jenachdem) hast.Original geschrieben von LittleCobra
Dann könnte es sein, dass du Glück gehabt hast, denn die Blitzkästen sind nicht ganz so schnell, als dass die dich sofort hintereinander kreigen können. Problem hast du nur, wenn du samt Nummerschild auf dem Foto vom vorausfahrenden bist. Dann kann ich mir vorstellen dass du den Mindestabstand unterschritten hast....
LC
Und wenn dürften das ein paar schöne und Umweltfreundliche Monate werden .
Was ist das ...
ein Opel ?
ein VW
oder ein Porsche?
No it´s a [jʊndaɪ̯]
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oder ein Porsche?
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Solange ich den nicht ganz neu machen muß...
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Bin auf dem ganzen Weg von Dover nach Stirling geblitzt worden... Immerhin gibt der Luxemburgische Staat keine Kennzeichen-Details raus *phew*. Ich hab kein Mph Tacho, also nutzen mir die Km/h Angaben nicht besonders viel. Tja...
Follow the Path...
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Erlaubte mph*8/5 , dann hast du in etwa die entsprechenden km/h.
Mit meiner roten Ampel hatte ich noch mal Schwein gehabt. 50 Euros und drei Punkte, aber kein Fahrverbot.
MSG Fossi
Mit meiner roten Ampel hatte ich noch mal Schwein gehabt. 50 Euros und drei Punkte, aber kein Fahrverbot.
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Aha, cheers, Fossi...
@SEAL: Schon was neues, oder haben die dich vergessen??
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die lassen sich echt sehr viel zeit....bei mir kam das schreiben nach 2,5 monaten, als kurz vor schluss!
diese verdammten säcke!
nunja, das ergebnis ist 100 eur strafe + 18 euro sonstige auslagen + 3 punkte in flensburg + 1 monat fahrverbot
aber ich kann mir aussuchen, wann ich den monat fahrverbot haben möchte, da die mir eine viermonats-frist gaben.
diese verdammten säcke!
nunja, das ergebnis ist 100 eur strafe + 18 euro sonstige auslagen + 3 punkte in flensburg + 1 monat fahrverbot
aber ich kann mir aussuchen, wann ich den monat fahrverbot haben möchte, da die mir eine viermonats-frist gaben.
·
Der Bundesburnoutminister warnt:
Das Motorradfahren gefährdet Ihre Gesundheit und kann zu Schlaflosigkeit, Dauergrinsen und Zuckungen der rechten Hand führen.
__________________
[FONT=Comic Sans MS]Ich bin stolz, Deutscher zu sein.[/FONT]
Der Bundesburnoutminister warnt:
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__________________
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@Ghosthunter: Das mit den 250 km/h stimmt nicht ganz. Ab 180km/h sind die Blitzer nicht mehr geeicht. Wenn ihr also keine Strafe wollt, müsst ihr stets schneller unterwegs sein
Ich wurde mal mit 67 km/h in der Ortschaft erwischt. Strafe war ca 35. Somit beschloss ich, den Flutopfern im Sommer nichts mehr zu spenden, weil sich der Staat ja so schon an mir bereichert hatte.
Ich wurde mal mit 67 km/h in der Ortschaft erwischt. Strafe war ca 35. Somit beschloss ich, den Flutopfern im Sommer nichts mehr zu spenden, weil sich der Staat ja so schon an mir bereichert hatte.
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- Bravo-Squad
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Tja, was die dazu sagen? Nicht viel.. Tun werdens was... also 60 in der 30er Zone... das is meines Wissens tödlich...
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Zum allgemeinen Information und zum Vergleich für unsere Freunde aus Deutschland hab ich mal ein paar Daten betreffend der Strafen rausgesucht.
Gültig natürlich nur in Österreich!
Sind Radar/Laserwarngeräte erlaubt?
Die Einfuhr, der Vertrieb und der Besitz dieser Geräte ist bewilligungspflichtig.
Wirken Radar/Laserwarngeräte überhaupt?
Herkömmliche Radarwarngeräte erkennen die Streustrahlung, die von einem Radargerät ausgeht und warnen so allerdings verbotenerweise meist rechtzeitig vor einem in Betrieb befindlichen Radargerät. Laserwarngeräte zeigen an, dass ein Laserstrahl das Gerät getroffen hat. Da der Messvorgang lediglich ca. 0,35 Sekunden dauert, kommt das allenfalls erfolgende Abbremsen jedenfalls zu spät.
ALKOHOL
Atemalkoholwert Blutalkohol Geldstrafe von - bis Führerscheinentzug mindestens
ab 0,4 mg/l ab 0,8 581,-- bis 3.633,-- 4 Wochen
ab 0,6 mg/l ab 1,2 872,-- bis 4.360,-- 3 Monate + begleitende Maßnahmen (zB. Nachschulung)
ab 0,8 mg/l ab 1,6 1.162,-- bis 5.813,-- 4 Monate + begleitende Maßnahmen (zB. Nachschulung) + verkehrspsychologische Untersuchung +amtsärztliche Untersuchung)
Bei einer Verweigerung der Kontrolle werden automatisch 0,8 mg/l angenommen.
0,5 Grenze
Bei der erstmaligen Betretung zwischen 0,5 und unter 0,8 (0,25 - <0,4 mg/l) kommt es grundsätzlich zu keinem Entzug der Lenkberechtigung aus dem Titel der Alkoholisierung, aber zu einer Androhung der Entziehung. Beim zweiten derartigen Verstoß innerhalb von 12 Monaten erfolgt ein Entzug für drei Wochen, nach dem dritten Verstoß in dem genannten Zeitraum wird die Lenkberechtigung für vier Wochen entzogen.
Die Geldstrafen reichen von 218,-- bis 3.633,--!
ORGANMANDATE ("Preise" können je nach Bundesland abweichen)
Verbotenes Linkszufahren 31,--
Befahren von Einbahnstraßen entgegen der zulässigen Fahrtrichtung 35,--
Überfahren von Sperrlinien und Befahren von Sperrflächen 35,--
Vorschriftswidriges Verhalten gegenüber Fußgängern, die sich auf einem Schutzweg befinden 35,--
Einordnen und Weiterfahrt entgegen Bodenmarkierung 21,--
Nichtbeachten der Wartepflicht beim Reißverschlusssystem 21,--
Verbotenes Umkehren 21,--
Verbotenes Rechtsüberholen 21,--
Verbotenes Linksüberholen 21,--
Geschwindigkeitserhöhung beim Überholtwerden 21,--
Überholen unter Behinderung des Gegenverkehres 35,--
Überholen bei ungenügendem Geschwindigkeitsunterschied 21,--
Überholen bei ungewisser Einordnungsmöglichkeit nach dem Überholvorgang 35,--
Überholen auf oder unmittelbar vor ungeregelten Schutzwegen 35,--
Vorschriftswidriges Überholen auf ungeregelten Kreuzungen 21,--
Vorschriftswidriges Vorbeifahren an einem in einer Haltestelle stehenden Schienenfahrzeug 21,--
Vorschriftswidriges Vorbeifahren an Fahrzeugen, die vor einem Schutzweg oder einer Radfahrerüberfahr angehalten haben 35,--
Nichtanhalten vor einer Querstraße bei Rückstau (sog. Plateauverstellung) 21,--
Nötigen eines Vorrangberechtigten zum unvermittelten Abbremsen 35,--
Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
Um weniger als 20 km/h 21,--
um 20 bis 30 km/h bei Feststellung mit Messgeräten 35,--
Vorschriftswidriges Abgeben von Schallzeichen 7,--
Nichtbeachten von Halte- und Parkverboten 21,--
Behindern von Kindern, die erkennbar die Fahrbahn überqueren wollen 14,--
Behindern von Kindern, die erkennbar die Fahrbahn überqueren 21,--
Nichtbeachten des Armzeichens "Halt" (senkrecht nach oben) 21,--
Nichtbeachten des Armzeichens "Halt" (quer zur Fahrtrichtung) 35,--
Nichtverringerung der Geschwindigkeit trotz Auf- und Abbewegen des Armes 21,--
Nichtbeachten des nichtblinkenden Gelblichts einer Verkehrsampel 21,--
Nichtbeachten des roten Lichtes der Verkehrsampel 35,--
Bei Vorhandensein des Vorschriftszeichens "Halt" wird vor einer Kreuzung nicht angehalten 21,--
Vorschriftswidriges Verhalten von Fußgängern (z.B. Rotlicht der Fußgängerampel nicht beachten) 7,--
Nichtbeachten der Gurtenpflicht 7,--
Nichtbeachten der Helmpflicht 21,--
Nichtmitführen des Führerscheines 35,--
Gültig natürlich nur in Österreich!
Sind Radar/Laserwarngeräte erlaubt?
Die Einfuhr, der Vertrieb und der Besitz dieser Geräte ist bewilligungspflichtig.
Wirken Radar/Laserwarngeräte überhaupt?
Herkömmliche Radarwarngeräte erkennen die Streustrahlung, die von einem Radargerät ausgeht und warnen so allerdings verbotenerweise meist rechtzeitig vor einem in Betrieb befindlichen Radargerät. Laserwarngeräte zeigen an, dass ein Laserstrahl das Gerät getroffen hat. Da der Messvorgang lediglich ca. 0,35 Sekunden dauert, kommt das allenfalls erfolgende Abbremsen jedenfalls zu spät.
ALKOHOL
Atemalkoholwert Blutalkohol Geldstrafe von - bis Führerscheinentzug mindestens
ab 0,4 mg/l ab 0,8 581,-- bis 3.633,-- 4 Wochen
ab 0,6 mg/l ab 1,2 872,-- bis 4.360,-- 3 Monate + begleitende Maßnahmen (zB. Nachschulung)
ab 0,8 mg/l ab 1,6 1.162,-- bis 5.813,-- 4 Monate + begleitende Maßnahmen (zB. Nachschulung) + verkehrspsychologische Untersuchung +amtsärztliche Untersuchung)
Bei einer Verweigerung der Kontrolle werden automatisch 0,8 mg/l angenommen.
0,5 Grenze
Bei der erstmaligen Betretung zwischen 0,5 und unter 0,8 (0,25 - <0,4 mg/l) kommt es grundsätzlich zu keinem Entzug der Lenkberechtigung aus dem Titel der Alkoholisierung, aber zu einer Androhung der Entziehung. Beim zweiten derartigen Verstoß innerhalb von 12 Monaten erfolgt ein Entzug für drei Wochen, nach dem dritten Verstoß in dem genannten Zeitraum wird die Lenkberechtigung für vier Wochen entzogen.
Die Geldstrafen reichen von 218,-- bis 3.633,--!
ORGANMANDATE ("Preise" können je nach Bundesland abweichen)
Verbotenes Linkszufahren 31,--
Befahren von Einbahnstraßen entgegen der zulässigen Fahrtrichtung 35,--
Überfahren von Sperrlinien und Befahren von Sperrflächen 35,--
Vorschriftswidriges Verhalten gegenüber Fußgängern, die sich auf einem Schutzweg befinden 35,--
Einordnen und Weiterfahrt entgegen Bodenmarkierung 21,--
Nichtbeachten der Wartepflicht beim Reißverschlusssystem 21,--
Verbotenes Umkehren 21,--
Verbotenes Rechtsüberholen 21,--
Verbotenes Linksüberholen 21,--
Geschwindigkeitserhöhung beim Überholtwerden 21,--
Überholen unter Behinderung des Gegenverkehres 35,--
Überholen bei ungenügendem Geschwindigkeitsunterschied 21,--
Überholen bei ungewisser Einordnungsmöglichkeit nach dem Überholvorgang 35,--
Überholen auf oder unmittelbar vor ungeregelten Schutzwegen 35,--
Vorschriftswidriges Überholen auf ungeregelten Kreuzungen 21,--
Vorschriftswidriges Vorbeifahren an einem in einer Haltestelle stehenden Schienenfahrzeug 21,--
Vorschriftswidriges Vorbeifahren an Fahrzeugen, die vor einem Schutzweg oder einer Radfahrerüberfahr angehalten haben 35,--
Nichtanhalten vor einer Querstraße bei Rückstau (sog. Plateauverstellung) 21,--
Nötigen eines Vorrangberechtigten zum unvermittelten Abbremsen 35,--
Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
Um weniger als 20 km/h 21,--
um 20 bis 30 km/h bei Feststellung mit Messgeräten 35,--
Vorschriftswidriges Abgeben von Schallzeichen 7,--
Nichtbeachten von Halte- und Parkverboten 21,--
Behindern von Kindern, die erkennbar die Fahrbahn überqueren wollen 14,--
Behindern von Kindern, die erkennbar die Fahrbahn überqueren 21,--
Nichtbeachten des Armzeichens "Halt" (senkrecht nach oben) 21,--
Nichtbeachten des Armzeichens "Halt" (quer zur Fahrtrichtung) 35,--
Nichtverringerung der Geschwindigkeit trotz Auf- und Abbewegen des Armes 21,--
Nichtbeachten des nichtblinkenden Gelblichts einer Verkehrsampel 21,--
Nichtbeachten des roten Lichtes der Verkehrsampel 35,--
Bei Vorhandensein des Vorschriftszeichens "Halt" wird vor einer Kreuzung nicht angehalten 21,--
Vorschriftswidriges Verhalten von Fußgängern (z.B. Rotlicht der Fußgängerampel nicht beachten) 7,--
Nichtbeachten der Gurtenpflicht 7,--
Nichtbeachten der Helmpflicht 21,--
Nichtmitführen des Führerscheines 35,--
Gruß, Chaindog *salut*
innerhalb geschlossener OrtschaftenOriginal geschrieben von LittleCobra
zwei Sachen:
28km/h drüber inner 70er Zone außerorts
ca 30km/h drüber inner 30er Zone innerorts
Was sagen die da wohl???
L|SANTA|C
bis 10 km/h 15,- EUR
11-15 km/h 25,- EUR
16-20 km/h 35,- EUR
21-25 km/h 50,- EUR, 1 Punkt
26-30 km/h 60,- EUR, 3 Punkte
31-40 km/h 100,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
41-50 km/h 125,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h 175,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
61-70 km/h 300,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
über 70 km/h 425,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Landstraße, Autobahn)
bis 10 km/h 10,- EUR
11-15 km/h 20,- EUR
16-20 km/h 30,- EUR
21-25 km/h 40,- EUR, 1 Punkt
26-30 km/h 50,- EUR, 3 Punkte
31-40 km/h 75,- EUR, 3 Punkte
41-50 km/h 100,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h 150,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
61-70 km/h 275,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
über 70 km/h 375,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
achja...dann kommt noch dieser nette satz:
Achtung, ein Fahrverbot wird auch verhängt, wenn innerhalb eines Jahres 2 Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h festgestellt wurden !
Quelle
Wenn man keine Ahnung hat ..... Einfach mal Fresse halten.
D. Nuhr
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Übrigens wird ab einer gewissen Geschwindigkeitsübertretung (z.B. die mit den 3 Monaten) unter Umständen auch eine Strafanzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Strassenverkehr gemacht. Als Beispiel: 60km/h in einer Schrittgeschwindigkeitszone um 12 Uhr vor einer Grundschule, wenn dies dem Fahrer bekannt war. Dann werden aus den 3 Monaten schnell 2 Jahre und eine Vorstrafe.
MfG jever
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Exhumierübung Nr.0001 für Spirou
Du wolltest wissen wie man das macht?
So
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Also ich wurd Ende Juni 2004 auf der Autobahn geblitzt. War Baustelle und sechzig, und ich hab Ökologischrweise nicht gleich heruntergebremst, sondern ausrollen lassen. Naja, da kam dann später ein Bescheid zum Autobesitzer (meine Mam), die hat gesagt, dass sie es nicht war, und dass sie nicht sagen will, wer es war (muss sie nicht, wenn es Familienmitglieder sind). Ich hab dann etwas später den Brief bekommen (bin der einzige in der Familie der sonst noch den Führerschein hat), und das Foto war einfach zu gut, um irgendetwas zu leugnen.
Das bedeutet (bei 39 km/h drüber) 75 € Strafe, 3 Punkte dann deren Verwaltungsaufwand [ca. 35 €] und ´ne Nachschulung. Die gibt es für 285 €.
Insgesamt kotzt es mich an, weil ich sonst echt immer ordentlich fahr, dort aber einfach nnichts wahr, was 60 gerechtfertigt hätte. Da standen nur noch Absperrungen am rechten Rand des Pannenstreifens (ca alle 25 m). :evil:
Das bedeutet (bei 39 km/h drüber) 75 € Strafe, 3 Punkte dann deren Verwaltungsaufwand [ca. 35 €] und ´ne Nachschulung. Die gibt es für 285 €.
Insgesamt kotzt es mich an, weil ich sonst echt immer ordentlich fahr, dort aber einfach nnichts wahr, was 60 gerechtfertigt hätte. Da standen nur noch Absperrungen am rechten Rand des Pannenstreifens (ca alle 25 m). :evil:
Nesthäkchen der hiesigen AIM Elite Higschool.
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"Wir sind der Nato fest verpflichtet. Wir sind ein Teil der Nato. Wir sind Europa fest verpflichtet. Wir sind ein Teil Europas!"
George Walker Bush
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